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Es gibt kein stimmiges Bild ab, wenn man (triviale) Aussagen aus Beschlüssen abgewandelt zitiert, die nicht einmal explizit oder implizit vom PatG gedeckt sind, sich wenig später aber über angeblich überstrapazierte Auslegungen echauffiert.
§ 133 BGB hätte im zitierten Fall gar nicht bemüht...
Im Idealfall, keine Konsequenzen: Gbm ist eingetragen, Inhaber zahlt Gebühren, macht keine Rechte geltend, niemand stellt Löschungsantrag... 🌈
Im wahrscheinlicheren Fall: https://www.ipwiki.de/gebrauchsmusterrecht:gebrauchsmusterloeschungsverfahren
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich insbesondere nach § 26 Absatz 3 PatG, wobei dies eine Soll-Vorschrift ist:
Von den in § 26 Absatz 3 PatG genannten Anforderungen kann und wird daher abgewichen, wenn dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls geboten erscheint.
Bei ca. 40...
Ja.
Der Regelfall ist, dass als Anmeldedatum das Eingangsdatum der Faxunterlagen eingetragen wird. In allen anderen Fällen wird dies amtsseitig mitgeteilt. Eine unzulässige Erweiterung nach § 38 PatG müsste spätestens im Prüfungsverfahren bemängelt werden.