Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich insbesondere nach § 26 Absatz 3 PatG, wobei dies eine Soll-Vorschrift ist:
Von den in § 26 Absatz 3 PatG genannten Anforderungen kann und wird daher abgewichen, wenn dies nach den besonderen Umständen des Einzelfalls geboten erscheint.
Bei ca. 40...