Guten Tag zusammen,
ich hätte mal gerne gewusst, ob es beim Urheberrecht für Patentanmeldungen auch Ausnahmen wie bei Bildungszwecken gibt.
Konkret geht es mir darum, ob ich z.B. Zeichnungen aus Wikipedia in eine Anmeldung übernehmen darf. Für Bildungszwecke kann man dies z.B. einfach machen...