Kollegenarbeit und Scheinselbständigkeit

Hoffee

BRONZE - Mitglied
Könnte die Kollegenarbeit eines selbstständigen Patentanwalts auch als Scheinselbstständigkeit gelten?

Ich frage, weil der PA, der Kollegenarbeit beauftragt wird, eigentlich weisungsgebunden arbeitet, obwohl er formal selbständig ist.

Oder besteht kein Verdacht auf Scheinselbständigkeit, solange er nicht ausschließlich für diese Kanzlei tätig ist?

Könnte jemand mir das erklären?
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Hoffee,

Ich frage, weil der PA, der Kollegenarbeit beauftragt wird, eigentlich weisungsgebunden arbeitet, obwohl er formal selbständig ist.

Man arbeitet doch auch für andere bzw. eigene Mandanten "weisungsgebunden" in dem Sinne, dass man Zielvorgaben bekommt. Sehe hierin kein Problem.

Oder besteht kein Verdacht auf Scheinselbständigkeit, solange er nicht ausschließlich für diese Kanzlei tätig ist?

Das ist der Knackpunkt. Nach einer Anfangszeit sollte man sich auch noch andere Kunden erschließen. Und seien es auch nur weitere Kanzleien, für die man Kollegenarbeit übernimmt.

Gruß

pak
 
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