Hoffee
BRONZE - Mitglied
Könnte die Kollegenarbeit eines selbstständigen Patentanwalts auch als Scheinselbstständigkeit gelten?
Ich frage, weil der PA, der Kollegenarbeit beauftragt wird, eigentlich weisungsgebunden arbeitet, obwohl er formal selbständig ist.
Oder besteht kein Verdacht auf Scheinselbständigkeit, solange er nicht ausschließlich für diese Kanzlei tätig ist?
Könnte jemand mir das erklären?
Ich frage, weil der PA, der Kollegenarbeit beauftragt wird, eigentlich weisungsgebunden arbeitet, obwohl er formal selbständig ist.
Oder besteht kein Verdacht auf Scheinselbständigkeit, solange er nicht ausschließlich für diese Kanzlei tätig ist?
Könnte jemand mir das erklären?