Kratos
*** KT-HERO ***
In DE ist es ja nicht möglich, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer angemeldeten bzw. eingetragenen Marke nachträglich zu erweitern. Besteht diese Möglichkeit vielleicht in anderen regionalen/nationalen Gesetzen? Oder besteht immer nur die Möglichkeit, eine zweite (identische) Marke mit entsprechend erweitertem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis anzumelden?
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