Amtsjahr in Präsenz oder „remote“?

WIR FRAGTEN:

„Das Amtsjahr in München findet in Präsenz statt. Eine Möglichkeit, online und somit „remote“ an den Veranstaltungen und Ausbildungsstationen teilzunehmen, bieten Deutsches Patentamt und Bundespatentgericht nicht an. Wie ist Ihre Meinung? Sollte das Amtsjahr in Präsenz oder remote stattfinden?

ERGEBNIS:

Grundlage für das nachstehende Ergebnis ist eine Umfrage, die im Zeitraum vom 17.9.2024 bis 17.12.2024 (3 Monate) durchgeführt wurde und bei der 60 Teilnehmer ihre Stimme abgegeben haben. Die Befragten hatten fünf Auswahlmöglichkeiten, nämlich „Ausschließlich in Präsenz“, „Vorwiegend in Präsenz“, „Zu gleichen Teilen“, „Vorwiegend Remote“ und „Ausschließlich Remote“.

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Umfrageergebnisse

Arbeitszeiten eines Kandidaten?

WIR FRAGTEN: „Die Arbeitszeiten (Stunden/Woche) eines Patentanwaltskandidaten weichen teilweise erheblich von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ab. So ist oft zu hören, dass nicht nur der ausbildende Patentanwalt sondern auch bereits dessen Patentanwaltskandidat länger im Büro … [Mehr]

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Umsatzbeteiligung als Kandidat?

WIR FRAGTEN: „Einige Patentanwaltskanzleien bieten ihren Patentanwaltskandidaten neben dem vertraglich festgelegten Grundgehalt auch eine Umsatzbeteiligung, die sich an den erarbeiteten Honoraren des Kandidaten orientiert. Uns würde daher zunächst interessieren, ob dies von Ihrer Ausbildungskanzlei ebenfalls … [Mehr]