WIR FRAGTEN:
„Einige Patentanwaltskanzleien bieten ihren Patentanwaltskandidaten neben dem vertraglich festgelegten Grundgehalt auch eine Umsatzbeteiligung, die sich an den erarbeiteten Honoraren des Kandidaten orientiert.
Uns würde daher zunächst interessieren, ob dies von Ihrer Ausbildungskanzlei ebenfalls angeboten wird. Falls ja, wie hoch ist dann die prozentuale Umsatzbeteiligung (unter Bezugnahme auf die Bearbeitungshonorare)? Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Umsatzbeteiligung bereits im ersten oder erst im zweiten Ausbildungsjahr erhalten.
WICHTIG: Unter der Umsatzbeteiligung ist nicht eine Umsatzbeteiligung an der im Amtsjahr evtl. erledigten „Kollegenarbeit“ zu verstehen, vielmehr bezieht sich die Umfrage ausschließlich auf die Umsatzbeteiligung während des Ausbildungsabschnitts beim Patentanwalt.„
ERGEBNISSE:
Grundlage für die nachstehenden Ergebnisse sind zwei Umfragen aus den Zeiträumen 2008 bis 2011 und 2012 bis 2023. Im ersten Diagramm ist gezeigt, wie hcoh der Prozentsatz derjenigen Kandidaten ist, die überhaupt am Umsatz beteiligt wurden:
Von den vorstehend genannten Kandidaten, die überhaupt eine Umsatzbeteiligung erhalten haben, wurden die im zweiten Diagramm gezeigten Angaben zur Höhe der Umsatzbeteiligung gemacht: