WIR FRAGTEN:
„Die Frage, ob ein Patentanwaltskandidat seine Einsendeaufgaben (Hagen) während der Arbeitszeit bearbeiten bzw. erledigen darf, wird in verschiedenen Kanzleien und Patentabteilungen unterschiedlich gehandhabt. Uns würde daher interessieren, wie dies von Ihrem Ausbilder gehandhabt wird, und wir würden uns über eine rege Teilnahme an der oben stehenden Umfrage freuen.
Bei dieser Umfrage ist insbesondere von Interesse, ob die eigentliche Ausarbeitung der Einsendeaufgabe während der Arbeitszeit durchgeführt werden darf, zumal das vorherige Durchlesen bzw. Durcharbeiten der umfangreichen Hagen-Skripte während der Arbeitszeit wohl von keinem Ausbilder gerne gesehen würde.“
ERGEBNISSE:
Grundlage für die nachstehenden Ergebnisse sind zwei Umfragen aus den Zeiträumen 2008 bis 2011 und 2011 bis 2023.
Die Gesamtheit der Umfragen führte im Durchschnitt zu folgendem Ergebnis: