WIR FRAGTEN:
„Die Arbeitszeiten (Stunden/Woche) eines Patentanwaltskandidaten weichen teilweise erheblich von den vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten ab. So ist oft zu hören, dass nicht nur der ausbildende Patentanwalt sondern auch bereits dessen Patentanwaltskandidat länger im Büro bleibt, um dringende Anmeldungen, Bescheide, Einsprüche o.ä. zu bearbeiten.
Wir haben daher eine Umfrage zu den tatsächlichen Arbeitszeiten eines Kandidaten (Stunden/Woche) erstellt. Unter der Arbeitszeit im Sinne dieser Umfrage ist die für den Arbeitgeber aufgebrachte Arbeitszeit zu verstehen. Hierzu zählt nicht diejenige Zeit, die ein Kandidat für Hagen, die EQE o. ä. aufbringen muss.“
ERGEBNISSE:
Grundlage für die nachstehenden Ergebnisse sind zwei Umfragen aus den Zeiträumen 2008 bis 2011 und 2012 bis 2023. Im Diagramm sind die entprechenden Prozentzahlen über der jeweils angegebenen Stundenzahl pro Woche gezeigt.