GMV Zustellung bei MyPage (HABM)

pak

*** KT-HERO ***
Das Jahr fängt mal wieder besch... an! Folgender Fall:

Für die seltenen Fälle von Gemeinschaftsmarkenanmeldungen haben wir ein MyPage-Konto beim HABM eingerichtet. Hierin ist unter anderem ein "Mein Briefkasten" enthalten, in den das Amt Bescheide und andere Mitteilungen einstellen kann. Nach Art. 6 des Beschlusses Nr. EX-07-4 des Präsidenten (sieha Anlage) gilt der Bescheid o. ä. damit als zugestellt.

Das war bislang alles kein Problem, zumal wir das Konto so eingerichtet haben, dass wir eine Mitteilung per E-Mail erhalten, sobald etwas in "Mein Briefkasten" hinterlegt wird. Hat auch immer funktioniert.

Jetzt haben wir überraschend eine teilweise Zurückweisung kassiert, da auf einen vorangehenden Bescheid nicht rechtzeitig reagiert worden sein soll. Leider wurden wir aber nicht - wie sonst üblich - über den Eingang des Bescheids in "Mein Briefkasten" per E-Mail informiert. So haben wir den Bescheid erst jetzt in "Mein Briefkasten" entdeckt. Auch ist in dem aufgefundenen Bescheid vermerkt, dass dieser per Fax an uns übermittelt wurde und nicht wie üblich per "E-COMM". Aber auch unsere Eingangs-FAX-Liste weist keinen entsprechenden Eintrag auf. Da ist doch seitens des Amtes etwas schief gelaufen ...

Sei´s drum, wie beurteilt Ihr die Erfolgsaussichten einer Beschwerde auf Grundlage fehlenden rechtlichen Gehörs im Hinblick auf den Beschluss Nr. EX-07-4, insbesondere im Hinblick auf die Art. 6 und Art. 1(5) des genannten Beschlusses. Oder haben WIR ggf. die Sorgfaltspflicht verletzt, indem wir uns auf die E-Mail-Benachrichtigung verlassen und nicht immer (ohne Anlass) "Mein Briefkasten" aufgesucht haben?

Gruß

pak
 

Anhänge

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