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Guest
Ich möchte mal auf ein Entscheidungduett aufmerksam machen. Vielleicht ist einigen unter Euch das schon aufgefallen, aber ich bin heute erst "drüber gestolpert".
Im Mai diesen Jahres (11.05.) gab es im Forumsbereich "Alles mögliche ..." bereits einen Beitrag "Zuständigkeit im Einspruchsverfahren", der meiner Meinung nach eher hierhin gehört. Dort wurde über die BPatG Entscheidung 11 W (pat) 383/06 diskutiert.
Man lese nun 19 W (pat) 344/04 un staune ... Wunderbar!
http://www.bundespatentgericht.de/bpatg/leitsaetze/technisch/11383_06.pdf
bzw.
http://www.bundespatentgericht.de/bpatg/leitsaetze/technisch/19344_04.pdf
Im Mai diesen Jahres (11.05.) gab es im Forumsbereich "Alles mögliche ..." bereits einen Beitrag "Zuständigkeit im Einspruchsverfahren", der meiner Meinung nach eher hierhin gehört. Dort wurde über die BPatG Entscheidung 11 W (pat) 383/06 diskutiert.
Man lese nun 19 W (pat) 344/04 un staune ... Wunderbar!
http://www.bundespatentgericht.de/bpatg/leitsaetze/technisch/11383_06.pdf
bzw.
http://www.bundespatentgericht.de/bpatg/leitsaetze/technisch/19344_04.pdf