Zusammenschluss zugelassener Vertreter - Haftung

alumnus

Schreiber
Wir spielen (als eine Art Bürogemeinschaft nach CH-Recht) mit dem Gedanken, für die Vertretung vor dem EPA einen Zusammenschluss zugelassener Vertreter zu registrieren.

Gibt es Erfahrungen/Rechtsprechung/Gedanken zur Frage (Kollektiv- oder Solidar-) Haftung eines solchen Zusammenschlusses? Inwieweit ist davon auszugehen, dass eine Vertretung durch einen derartigen Zusammenschluss Einfluss darauf hat, ob ein Mitglied für Fehler eines anderen haftet? Wie sieht es bei Versäumnis einer Handlung aus?

Danke im Voraus für Hinweise insbesondere zur Klärung ...
 
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