Zulassungsvoraussetzungen

K

Kaelean

Guest
Hab ich das richtig gelesen, dass für die Weiterbildung ein naturwissenschaftlicher Abschluß reicht? Reicht da auch ein Bachelor oder muss es der Master sein? (Chemie) Muss man eigentlich einen gewissen Schnitt erreichen oder tuts ein 3,x Abschluß auch?

Vielen Dank für die Antworten!

Sarah
 
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woops

Guest
Hallo Sarah,

Naturwissenschaftlicher Hochschulabschluss muss für die Prüfung zum Europäischen Patentvertreter sein; s. EPA-Internetseite zum EQE:

"Qualifikation

Die Bewerber müssen sich auf einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet qualifiziert haben, zum Beispiel auf dem Gebiet der Biologie, der Biochemie, der Chemie, der Elektronik, der Ingenieurwissenschaften, der Pharmakologie oder der Physik. Für jeden Vertragsstaat sind zwei Listen (A und B) mit den anerkannten Ausbildungseinrichtungen und Abschlüssen erstellt worden.

Liste A enthält die Ausbildungseinrichtungen und Diplome, die für die erste Qualifikationsebene anerkannt werden. Zum Beispiel: ein "master's degree", ein "bachelor's degree with honours", eine "maîtrise" oder ein gleichwertiges "diplôme de l'enseignement supérieur", ein Hochschul- oder gleichwertiges Diplom oder ein ähnlicher Abschluß einer Universität, technischen Universität, technischen Hochschule oder ähnlichen Ausbildungseinrichtung.

Liste B enthält die Ausbildungseinrichtungen und Diplome, die für die zweite Qualifikationsebene anerkannt werden. Zum Beispiel: ein Abschluß, ein Zeugnis oder ein Diplom, das einem "bachelor's degree without honours", einem Diplom oder Abschluß einer Berufsfachschule, einer Fachhochschule, einer Schule für Ingenieurwissenschaften oder ähnlichen Ausbildungseinrichtung entspricht."

Also: in bestimmten - allerdings immer im Einzelfall entschiedenen und nicht selten unstrittenen Fällen reicht für das Europäische Examen der Bachelor. Am besten beim EPA-Prüfungssekretariat anrufen und nachfragen.

Allerdings brauchst Du dann auch noch einen Ausbilder...

Viel Glück!
 
G

GAST_DELETE

Guest
Nachtrag: der Notendurchschnitt ist beim Bachelor also nicht ega, sonst (jedenfalls dem EPA) schon.

Aber das ist nicht die einzige Voraussetzung! Lies Dir erstmal die Seiten auf dieser Page zum Thema EQE und zum Thema Ausbildung durch...
 
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myriap

Guest
Für die DEUTSCHE Ausbildung reicht der Bachelor jedenfalls nicht aus.
 
K

Kand.

Guest
Im übrigen dürfte ein 3,x Schnitt - abhängig von den sonstigen Qualifikationen, wie z.B. Auslandserfahrung und einschlägige Berufserfahrung - mehr oder weniger große Probleme bei der Jobsuche bereiten.

Ich glaube, daß man mit einem 3,x Notenschnitt ohne sonstige überragende Qualifikationen bei den meisten Kanzleien nicht mal zum Vorstellungsgespräch geladen wird. Ausnahmen wird es jedoch sicher geben.
 
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