Hallo Sarah,
Naturwissenschaftlicher Hochschulabschluss muss für die Prüfung zum Europäischen Patentvertreter sein; s. EPA-Internetseite zum EQE:
"Qualifikation
Die Bewerber müssen sich auf einem naturwissenschaftlichen oder technischen Fachgebiet qualifiziert haben, zum Beispiel auf dem Gebiet der Biologie, der Biochemie, der Chemie, der Elektronik, der Ingenieurwissenschaften, der Pharmakologie oder der Physik. Für jeden Vertragsstaat sind zwei Listen (A und B) mit den anerkannten Ausbildungseinrichtungen und Abschlüssen erstellt worden.
Liste A enthält die Ausbildungseinrichtungen und Diplome, die für die erste Qualifikationsebene anerkannt werden. Zum Beispiel: ein "master's degree", ein "bachelor's degree with honours", eine "maîtrise" oder ein gleichwertiges "diplôme de l'enseignement supérieur", ein Hochschul- oder gleichwertiges Diplom oder ein ähnlicher Abschluß einer Universität, technischen Universität, technischen Hochschule oder ähnlichen Ausbildungseinrichtung.
Liste B enthält die Ausbildungseinrichtungen und Diplome, die für die zweite Qualifikationsebene anerkannt werden. Zum Beispiel: ein Abschluß, ein Zeugnis oder ein Diplom, das einem "bachelor's degree without honours", einem Diplom oder Abschluß einer Berufsfachschule, einer Fachhochschule, einer Schule für Ingenieurwissenschaften oder ähnlichen Ausbildungseinrichtung entspricht."
Also: in bestimmten - allerdings immer im Einzelfall entschiedenen und nicht selten unstrittenen Fällen reicht für das Europäische Examen der Bachelor. Am besten beim EPA-Prüfungssekretariat anrufen und nachfragen.
Allerdings brauchst Du dann auch noch einen Ausbilder...
Viel Glück!