Zulassung zur Ausbildung European Patent Attorney

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Schreiber
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Auslegung von Artikel 11(1)(a) REE im Zusammenhang mit konsekutiven Studienabschlüssen nach der Bologna-Reform.
In der Vorschrift heißt es, dass Bewerber „eine wissenschaftliche oder technische Hochschulqualifikation besitzen müssen, die drei Jahre Vollzeitstudium erfordert hat.“
In meinem konkreten Fall:

  • Ich habe einen dreijährigen Bachelorabschluss, der etwa zur Hälfte technisch (eher 65 Prozent) und zur Hälfte wirtschaftlich ausgerichtet war (z. B. Wirtschaftsingenieurwesen).
  • Anschließend habe ich einen zweijährigen Masterabschluss in Elektrotechnik erworben, der vollständig technisch war.

Zusammengenommen ergibt das also etwa 3,5 Jahre vollzeitäquivalente technische Ausbildung.
Allerdings bezieht sich der Wortlaut des Artikels 11(1)(a) REE auf „eine Qualifikation“, was man streng genommen als ein einzelnes Studium verstehen könnte – nicht als Kombination aus Bachelor und Master.

Meine Frage:
➡Erkennt das EQE Examination Secretariat in der Praxis die Kombination aus einem teilweise technischen Bachelor und einem voll technischen Master (3 + 2 Jahre) als Erfüllung der Anforderung „mindestens drei Jahre vollzeittechnisches Studium“ an?

Hat jemand vielleicht bereits in einem ähnlichen Fall eine Rückmeldung oder Bestätigung vom Examination Secretariat erhalten?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Erfahrungen und Einschätzungen!
 
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