Zuerst Europäische oder Deutsche Prüfung

F

Fragesteller

Guest
hallo,
ich bin zur Zeit auf der Suche nach einer geeigneten Kandidatenstelle.

Dabei wurden mir von den Kanzleien unterschiedliche Ausbildungsmodi vorgeschlagen:

Zuerst die Deutsche Prüfung und dann die Europäische (wie es am häufigsten anzutreffen ist) oder

Zuerst die Europäische Prüfung (nach drei Jahren), kurz vor der Europäischen Prüfung Meldung bei der Kammer und dann die Deutsche Prüfung.


Welche Form der Ausbildung haltet Ihr für besser?

Danke sagt Euer

Fragesteller
 
C

Candydat

Guest
...nun, diese Frage ist zu Beginn einer Ausbildung sehr vernünftig, aber die praktische Erfahrung zeigt, daß Du von so vielen Randbedingungen abhängst, die Du nicht selbst beeinflussen kannst, daß die Wahrscheinlichkeit recht gering ist, daß Du Deine anfänglichen Planungen auch praktisch umsetzen kannst. Unter Randbedingungen (die auf persönlichen Erfahrungen aus Bewerbungsgesprächen beruhen, bzw. Erfahrungen von anderen Kandidaten, die ich kenne) verstehe ich:

Ø läßt Die Kanzlei Dich z.B. ein Jahr vorschuften, bevor sie Dich überhaupt zur deutschen Ausbildung anmeldet?
Ø verlangt die Kanzlei erst die EPA-Prüfung zu machen, bevor sie Dich zur deutschen Prüfung anmeldet (hab ich echt einmal im Bewerbungsgespräch erlebt!)?
Ø welche Arbeiten hat die Kanzlei intern überhaupt, denn wenn sie schwerpunktmäßig am DPMA tätig ist, fehlt Dir ggf. einfach die praktische Einübung der EP-typischen Besonderheiten, um die EP-Prüfung zu bestehen, denn diese ist sehr praxisbezogen
Ø an welchen Ausbilder gerätst Du (hier kann ich nur auf den Thread "Skrupellose Ausbilder - Kündigung in der Probezeit" verweisen, an dem ich mich auch recht intensiv beteilige und meine Erfahrungen zur Verfügung stelle).
Ø Hast Du die Möglichkeit die EP-Zeit von 3 Jahren auf z.B. 2 Jahre verkürzt zu bekommen (http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/12_03/12_sup3b.pdf Artikel 11, die hierfür geeigneten Kurse erfährst Du von Frau Stoffels im Prüfungssekretariat des EPA)?
Ø Findest Du überhaupt einen Ausbilder, was mit dem Studium Elektrotechnik einfacher ist, als z.B. Biologie oder Chemie.

Wie Du siehst, Fragen über Fragen, die Du nur teilweise selbst beeinflussen kannst und wenn alles glatt laufen sollte, dann ist es in der Tat so, daß die Mehrheit denen ich die selbe Frage gestellt habe, mir geraten hat, die EP-Prüfung so früh wie möglich zu machen, da man sie erstens beliebig oft wiederholen kann und zweitens in der Ausbildung noch Zeit hat zu lernen und sich vorzubereiten, was nicht mehr möglich ist, wenn Du als frisch zugelassener deutscher Patentanwalt Berge von Akten mit Fristen auf dem Tisch hast.

Wenn ich selbst noch einmal die Chance hätte, würde ich einen der Kurse/Studiengänge machen, die dazu qualifizieren, die EP-Zeit zu verkürzen, und mich mit/während diesen Kursen auf eine Stelle bewerben, da Du dann den anderen Bewerbern ein Alleinstellungsmerkmal voraus hast und der Dich einstellende Anwalt mehr von Dir hat, als wenn er jemanden einstellt, der noch nie etwas vom gewerblichen Rechtschutz gehört hat und dann hoffen, daß ich an einen fairen Ausbilder komme, der auch Interesse an Dir als Mensch hat und nicht nur an der Nutzbarmachung Deiner Arbeitskraft, was nach http://www.dpma.de/formulare/v1620.pdf eigentlich nicht Ziel der Ausbildung ist. Hier fließt natürlich mit ein, ob Dein Studiengang auf dem Markt gesucht ist, oder nicht. Ein Indiz, ob Du an einen fairen Ausbilder gerätst ist m.E. nach die Gestalt Deines Arbeitsvertrags und welche der Dir von Gesetz wegen zustehenden Schutzregeln hierin einfließen, aber wundere Dich nicht, wenn dies, wenn überhaupt nur sehr spärlich der Fall ist. Die Erfahrung zeigt, daß Ausbilder, die z.B. 6 Monate Probezeit vereinbaren manchmal einen Grund hierfür haben, den sie Dir vorher nicht sagen. Nachteil des von mir vorgeschlagenen Wegs könnte sein, daß Du natürlich gerade für solche Arbeitgeber attraktiv bist, die kein großes Interesse haben, Dir viel beibringen zu müssen, weil Du in den vorgeschalteten Kursen ja schon einiges Wissen mitbringst, da solltest Du, wenn es Dir möglich ist, alle Sinne öffnen, um wie gesagt keine böse Überraschung zu erleben.

Viel Erfolg

CandyDAT
 
C

Candydat

Guest
Frau Stoffels wird Dich auf die Veröffentlichung im Amtsblatt verweisen, die findeste online unter http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj_index_d.htm;

welches weiß ich auch nicht, mußte ggf. in der Suchmaschine http://www2.european-patent-office.org/search_/search_oj_de.htm mit geeignet erscheinenden Stichworten wie z.B. Artikel 11 o.ä. wühlen.

Frsu Stoffels erreichste am EPA in München. Die Nummer der Zentrale ist: http://www.european-patent-office.org/epo/addresses/adresses_d.htm einfach verbinden lassen.

Zu den Kursen gehören diverse Studiengänge in Strassburg, Zürich etc. soweit ich es in Erinnerung habe. Ich denke daß man dort mehr lernt, als bei den meisten Ausbildern.
 
P

paule

Guest
Das sind Vollzeitstudiengänge im gewerblichen Rechtschutz. Der Kurs im Zürich dauert glaube ich ein Jahr und kostet zudem eine Stange Geld. Sicher lernt man dann mehr über den internationalen gewerblichen Rechtschutz als in der Kanzleu, aber es ist eben auch ein Jahr Studium ohne Gehalt mehr. Und soche Jahre haben die meisten von uns wohl schon genug an der Uni abgeleistet.
 
Z

Zur EPA-Zeit-Verkürzung führen...

Guest
(Artikel 11 VEP)

Nach Artikel 10 der Anweisungen betreffend die für die Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung erforderlichen Qualifikationen (ABl. EPA 1994, 599, geändert durch Beschlüsse der Prüfungskommission vom 23. April 1996, ABl. EPA 1996, 357 und vom 23. September 1998, ABl. EPA 1999, 92) verkürzt das Prüfungssekretariat die Beschäftigungszeit von Bewerbern, die die folgenden Spezialstudiengänge oder Praktika auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes erfolgreich abgeschlossen haben:

- Abgeschlossene achtmonatige Ausbildung bei den deutschen Patentbehörden. Gewährte Verkürzung: 6 Monate bei Vorlage der Zulassung zur deutschen Patentanwaltsprüfung. Ist die achtmonatige Ausbildung nicht abgeschlossen worden, so wird keine Verkürzung gewährt;

- "Zusatzstudium auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes" an der Humboldt-Universität Berlin. Gewährte Verkürzung: 6 Monate;

- "Zusatzstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz" an der Universität Ilmenau. Gewährte Verkürzung: 6 Monate;

- Abschluß des einjährigen Studiengangs beim CEIPI in Straßburg mit dem "Diplôme d'études internationales de la propriété industrielle". Gewährte Verkürzung: 6 Monate. Diplominhabern, die den "cycle accéléré" absolviert haben, wird keine Verkürzung gewährt;

- "Diplôme d'études supérieures spécialisées en droit de la propriété industrielle" (DESS). Gewährte Verkürzung: 6 Monate;

- "Master of Science in Management of Intellectual Property" am Queen Mary and Westfield College. Gewährte Verkürzung: 6 Monate;

- "Nachdiplomstudiengang Geistiges Eigentum" an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich. Gewährte Verkürzung: 6 Monate.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Wenn ich jünger wäre und Geld hätte würde ich einige dieser Studiengänge besuchen.
 
T

Tipgeber

Guest
noch ein Tip:

... schließe eine Rechtschutzverischerung für Arbeisstreitsachen ab, die kannste ja zum Amtsjahr wieder kündigen...

Achte aber darauf, daß deren Wartezeit mit dem Ende der Probezeit ebenfalls zu Ende ist

Warum?

Daß Du Dich wehren kannst, wenn Du unverschuldet an einen Gauner gerätst, der nicht ausbildet, sondern nur Dein Wissen ausschlachtet oder Du ihm in erster Linie technisch-fachlich zuarbeiten sollst (ist daran erkennbar, daß der Studiengang den Du hast, nicht mit dem übereinstimmt, jedoch viele Akten aus Deinem Studiengang der Bearbeitung harren (im Bewerbungsgespräch nach der Branche der/des Hauptmandanten fragen) => Diskussion zum Thema "skrupellose Ausbilder"
 
G

GAST_DELETE

Guest
"Ausbildungsjahre sind keine Herrenjahre"

Dieses Sprichwort verdeutlicht, dass Du Abstriche (nicht nur) beim Gehalt hinzunehmen hast. Also muss es Dein Ziel sein, diese Zeit zu verkürzen.
Wir rechnen:

sofortige Meldung zur Dtsch Ausbildung: 26 (oder 1-2 mehr) Monate bis zum Amtsjahr, 8 Monate Amtsjahr sind 32 Monate, dann fehlen noch drei zur EPA-Prüfung und nach 3-3.5 Jahren ist alles vorbei.

erst EP: 36 Monate buckeln, dann EP-Prüfung, dann 26 Monate weiterbuckeln, dann Amtsjahr -> 5 Jahre
 
R

rechenschieber

Guest
hallo,

wir rechnen besser nochmal nach:

Meldung ans DPMA bei Ausbildungsbeginn, aber Ausbildungszeit beim Anwalt vereinbart 3 Jahre:

36 Monate bis zur EP-Prüfung, dann Amtszeit und Deutsche Prüfung macht 3 Jahre, 8 Monate plus evtl. Wartezeiten wegen Prüfungsterminen - maximal also 4 Jahre. Und man hat vor dem Amtsjahr die EQE "weg". Also nicht ganz das Szenario, das mein Vorgänger gezeichnet hat.

Dennoch hat "Modell 1" unbestritten seine Vorzüge.

Gruss, Rechenschieber
 
R

Rechen-Schieber?

Guest
na, da schiebt ihr ja recht mutig mit den Zahlen rum...

26 Monate deutsche Ausbildung bekommt ihr auch für die EP-Prüfung angerechnet
Angeblich werden vom Deutschen Amtsjahr 9 Monate anerkannt, aber wo ist die Rechtsgrundlage dafür? Kennt die jemand? In http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/12_03/12_sup3b.pdf steht nix über die Anerkennung von Amtsjahren und bevor die da was ändern und Du Dir Deine Kalkulation zusammenbricht....

Bedenke: wie sicher ist es, nach der deutschen Prüfung bei Deinem alten Ausbilder auch die letzten Monate für die EP-Prüfung voll machen zu können, das sollteste dringend von vorne herein so in den Vertrag aufnehmen, daß Dir da nicht vorher gekündigt werden kann, bzw. Du eine Rückkehrgarantie bekommst
 
P

paule

Guest
Artikel 10 (2) auf Seite 20 im oben genannten Link (Beschluss von 1994). Für das 8-Monatige Amtsjahr werden 6 Monate Verkürzung gewährt. Das heißt dann für die Arithmetik: 26 + 6 = 32 Monate nach dem Amtsjahr. Die restlichen 4 hat man entweder schon vorher absolviert, z.B. vor der Meldung bei der Kammer oder man kann sie zum Lernen nutzen. Da die EPA - Prüfung ja ohnehin nur einmal im Jahr stattfindet wird man das i.A. sowieso nicht so genau abpassen können.

Man kann auch erst EPA und dann EPA und dann den deutschen PA machen, ohne viel Zeit zu verlieren: Im April anfangen, drei Jahre in der Kanzlei bleiben und gleichzeitig die 26 Monate absolveren, dabei gemütlich fürs EQE lernen, dann bestehen, Urlaub machen und im Juni oder Juli für 8 Monate zum Amt. Ergebnis: alles fertig in weniger als 4 Jahren. Vorteil: Man wird evt. im Amtsjahr besser für die Kollegenarbeit bezahlt und kann sich schon im Amtsjahr praktisch wie mit einer Doppelqualifikation bewerben, da ja keiner ernsthaft daran zweifelt, dass man die deutsche Prüfng besteht (was andersherum ja vorkommen soll). Eigentlich ist das so schlau, dass ich mich frage, warum ich das nicht mache....
 
M

MynonA

Guest
Rechen-Schieber? schrieb:
na, da schiebt ihr ja recht mutig mit den Zahlen rum...
Nö, rechenschieber hält ganz einfach nur an die Fragestellung im Originalposting:

Fragesteller schrieb:
Zuerst die Deutsche Prüfung und dann die Europäische (wie es am häufigsten anzutreffen ist) oder
Zuerst die Europäische Prüfung (nach drei Jahren), kurz vor der Europäischen Prüfung Meldung bei der Kammer und dann die Deutsche Prüfung.
Welche Form der Ausbildung haltet Ihr für besser?
Und darauf hat rechenschieber dann ganz korrekt geantwortet (jaa, ich bin beim ersten Lesen auch über die drei Jahre gestolpert, aber Frage ist Frage ;o)

Gruß,
M.
 
R

Rechen-Schieber?

Guest
@paule,

ja, so hab ichs gemacht, bzw. die von meinen Wünschen unabhängige Anmeldepolitik meiner Ausbilder hat mich in die Position geschoben, daß ich durch Zufall genau 3 Jahre tätig war, um mich bei der EPA-Prüfung anzumelden und dann genau ins Amtsjahr gehe. Ich kann diesen Weg auch nur empfehlen, da man direkt aus der Praxis kommst und die EPA-Prüfung eine rein praktische Prüfung ist, da nützt Dir die DPMA-Theorie nix! Einen Pferdefuß hat das allerdings, als ich die Ausbildung begonnen hatte waren die Prüfungen noch im April, in 2005 sind die in der zweiten Märzwoche. Man sollte also einen Puffer einbauen und nicht hart auf Kante kalkulieren.
 
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