...nun, diese Frage ist zu Beginn einer Ausbildung sehr vernünftig, aber die praktische Erfahrung zeigt, daß Du von so vielen Randbedingungen abhängst, die Du nicht selbst beeinflussen kannst, daß die Wahrscheinlichkeit recht gering ist, daß Du Deine anfänglichen Planungen auch praktisch umsetzen kannst. Unter Randbedingungen (die auf persönlichen Erfahrungen aus Bewerbungsgesprächen beruhen, bzw. Erfahrungen von anderen Kandidaten, die ich kenne) verstehe ich:
Ø läßt Die Kanzlei Dich z.B. ein Jahr vorschuften, bevor sie Dich überhaupt zur deutschen Ausbildung anmeldet?
Ø verlangt die Kanzlei erst die EPA-Prüfung zu machen, bevor sie Dich zur deutschen Prüfung anmeldet (hab ich echt einmal im Bewerbungsgespräch erlebt!)?
Ø welche Arbeiten hat die Kanzlei intern überhaupt, denn wenn sie schwerpunktmäßig am DPMA tätig ist, fehlt Dir ggf. einfach die praktische Einübung der EP-typischen Besonderheiten, um die EP-Prüfung zu bestehen, denn diese ist sehr praxisbezogen
Ø an welchen Ausbilder gerätst Du (hier kann ich nur auf den Thread "Skrupellose Ausbilder - Kündigung in der Probezeit" verweisen, an dem ich mich auch recht intensiv beteilige und meine Erfahrungen zur Verfügung stelle).
Ø Hast Du die Möglichkeit die EP-Zeit von 3 Jahren auf z.B. 2 Jahre verkürzt zu bekommen (
http://www.european-patent-office.org/epo/pubs/oj003/12_03/12_sup3b.pdf Artikel 11, die hierfür geeigneten Kurse erfährst Du von Frau Stoffels im Prüfungssekretariat des EPA)?
Ø Findest Du überhaupt einen Ausbilder, was mit dem Studium Elektrotechnik einfacher ist, als z.B. Biologie oder Chemie.
Wie Du siehst, Fragen über Fragen, die Du nur teilweise selbst beeinflussen kannst und wenn alles glatt laufen sollte, dann ist es in der Tat so, daß die Mehrheit denen ich die selbe Frage gestellt habe, mir geraten hat, die EP-Prüfung so früh wie möglich zu machen, da man sie erstens beliebig oft wiederholen kann und zweitens in der Ausbildung noch Zeit hat zu lernen und sich vorzubereiten, was nicht mehr möglich ist, wenn Du als frisch zugelassener deutscher Patentanwalt Berge von Akten mit Fristen auf dem Tisch hast.
Wenn ich selbst noch einmal die Chance hätte, würde ich einen der Kurse/Studiengänge machen, die dazu qualifizieren, die EP-Zeit zu verkürzen, und mich mit/während diesen Kursen auf eine Stelle bewerben, da Du dann den anderen Bewerbern ein Alleinstellungsmerkmal voraus hast und der Dich einstellende Anwalt mehr von Dir hat, als wenn er jemanden einstellt, der noch nie etwas vom gewerblichen Rechtschutz gehört hat und dann hoffen, daß ich an einen fairen Ausbilder komme, der auch Interesse an Dir als Mensch hat und nicht nur an der Nutzbarmachung Deiner Arbeitskraft, was nach
http://www.dpma.de/formulare/v1620.pdf eigentlich nicht Ziel der Ausbildung ist. Hier fließt natürlich mit ein, ob Dein Studiengang auf dem Markt gesucht ist, oder nicht. Ein Indiz, ob Du an einen fairen Ausbilder gerätst ist m.E. nach die Gestalt Deines Arbeitsvertrags und welche der Dir von Gesetz wegen zustehenden Schutzregeln hierin einfließen, aber wundere Dich nicht, wenn dies, wenn überhaupt nur sehr spärlich der Fall ist. Die Erfahrung zeigt, daß Ausbilder, die z.B. 6 Monate Probezeit vereinbaren manchmal einen Grund hierfür haben, den sie Dir vorher nicht sagen. Nachteil des von mir vorgeschlagenen Wegs könnte sein, daß Du natürlich gerade für solche Arbeitgeber attraktiv bist, die kein großes Interesse haben, Dir viel beibringen zu müssen, weil Du in den vorgeschalteten Kursen ja schon einiges Wissen mitbringst, da solltest Du, wenn es Dir möglich ist, alle Sinne öffnen, um wie gesagt keine böse Überraschung zu erleben.
Viel Erfolg
CandyDAT