Wo steht eigentlich....?

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Guest
"Nach der Mitteilung 7/87 des Präsidenten des DPMA können die Prüfer des DPMA im Prüfungsverfahren einer Patentanmeldung, deren Priorität mit einer europäischen Anmeldung mit Benennung der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch genommen wurde eine - gegebenenfalls auch wiederholte - Frist zu Erwiderung auf einen Amtsbescheid von 12 Monaten gewähren."

Ist der Originaltext der Mitteilung eigentlich irgendwo veröffentlicht oder gibt es eine neuere Mitteilung dazu? Und wenn ja, wo? Ich würde mir die Mitteilung gerne im Original durchlesen, konnte jedoch bislang nicht fündig werden. Danke schon einmal vorab!
 

Horst

*** KT-HERO ***
Die findest Du im Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen (BlPMZ). Das müsste eigentlich in der Kanzleibibliothek stehen, sonst in der nächsten öffentlichen Bibliothek fragen.
 
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