In letzter Zeit lassen Vorsitzende von Einspruchsabteilungen auch gerne die zumeist britischen Kollegen minutenlang zt bis zu einer halben Stunde Entscheidungen vom Blattl ablesen; es ist immer aufs Neue bewundernswert, dass die britischen Kollegen einen Text fehlerfrei in ihrer Muttersprache ablesen können (Mandanten im Begleitschutz stehen da auch drauf). Ob das Zitieren von T Entscheidungen zur Rechtsfindung und -sicherheit beiträgt bezweifele ich allerdings stark.
In letzter Zeit lassen Vorsitzende von Einspruchsabteilungen auch gerne die zumeist britischen Kollegen minutenlang zt bis zu einer halben Stunde Entscheidungen vom Blattl ablesen;