EPÜ Wie viel T-Entscheidungen gibt es bereits?

upupa

GOLD - Mitglied
Hallo Zusammen,

hat einer eine grobe Zahl bereit, wieviel T-Entscheidungen seitens der EPA Beschwerdekammern ingesamt bis heute ungefähr ergangen sind?

upupa
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Laut Vorwort des Case-Law-Buchs gab es bis 2010 insgesamt 28 000 BK-Entscheidungen. Wenn man ein paar J-,G-, D-, R-, W-Entscheidungen pro Jahr abzieht, dürften es bis 2010 mehr als 27 000 T-Entscheidungen gewesen sein.
 

Han Solo

SILBER - Mitglied
Und was soll uns diese Zahl sagen??? Nix. Außer dass es sehr viele sind und sich jeder eine raussuchen kann, die zu seinem Fall paßt.

Aber wir in DE können von unseren britischen Kollegen lernen, die ihre Schriftsätze gerne mit Zitaten aus T Entscheidungen füllen und ornamental aussagelos verzieren, da stehen viele Mandanten drauf. In letzter Zeit lassen Vorsitzende von Einspruchsabteilungen auch gerne die zumeist britischen Kollegen minutenlang zt bis zu einer halben Stunde Entscheidungen vom Blattl ablesen; es ist immer aufs Neue bewundernswert, dass die britischen Kollegen einen Text fehlerfrei in ihrer Muttersprache ablesen können (Mandanten im Begleitschutz stehen da auch drauf). Ob das Zitieren von T Entscheidungen zur Rechtsfindung und -sicherheit beiträgt bezweifele ich allerdings stark.
 

pak

*** KT-HERO ***
In letzter Zeit lassen Vorsitzende von Einspruchsabteilungen auch gerne die zumeist britischen Kollegen minutenlang zt bis zu einer halben Stunde Entscheidungen vom Blattl ablesen; es ist immer aufs Neue bewundernswert, dass die britischen Kollegen einen Text fehlerfrei in ihrer Muttersprache ablesen können (Mandanten im Begleitschutz stehen da auch drauf). Ob das Zitieren von T Entscheidungen zur Rechtsfindung und -sicherheit beiträgt bezweifele ich allerdings stark.

Zustimmung!

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
In letzter Zeit lassen Vorsitzende von Einspruchsabteilungen auch gerne die zumeist britischen Kollegen minutenlang zt bis zu einer halben Stunde Entscheidungen vom Blattl ablesen;

Noch viel besser fand ich, dass eine Einspruchsabteilung kürzlich meinte, Auszüge aus zwei T-Entscheidungen verlesen zu wollen, die in der vorläufigen Einschätzung der Abteilung nicht genannt worden waren. Besonders toll war, dass ich nach Sichtung der Entscheidungsgründe und der zitierten T-Entscheidungen feststellen musste, dass die Entscheidungen in Wirklichkeit das exakte Gegenteil besagten von dem, was die Einspruchsabteilung behauptet hatte. Dumm, wenn man nur die Absätze liest und zitiert, die die Meinung des damaligen Beschwerdeführers wiedergeben, der die damalige Beschwerdekammer dann aber nicht beigetreten war...
 
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