wie gehe ich an meine erste Anmeldeschrift ran?

P

praktikant

Guest
Hallo Kandidaten,

wie seid Ihr an Eure allererste Anmeldeschrift rangegangen? Ist es o.k., wenn ich mir eine ähnliche Patentschrift greife und den einleitenden Teil komplett, so weit er auf die neue Erfindung passt natürlich, abschreibe und erst im beschreibenden Teil was Eigenes kreiere?
Ist es dabei eher gut oder schlecht, wenn die Schrift, die ich zum Abschauen verwende, von meinem Ausbilder stammt? Sehen die Ausbilder lieber, wenn man was Eigenes kreiert oder fühlen sie sich eher geschmeichelt, wenn man deren Schriften verwendet?

ein Praktikant
 
G

gast2000

Guest
Fang mit den Ansprüchen an. Der Rest findet sich und darf in der Einleitung ruhig einer älteren Anmeldung zum selben Gegenstand sehr ähnlich sein oder gleichen, solange die neue Erfindung richtig beschrieben ist.
 
N

nochn gast

Guest
[...] Ich stimme ich dem Beitrag zu: Anspruchsatz selber entwerfen, für die Beschreibungseinleitung kann man sich an einer älteren Anmeldung mit ähnlichen Gebiet orientieren.
 
P

praktikant

Guest
vielen Dank für Eure Tipps. Da hilft schon mal Einiges weiter.
Noch eine Frage: was hat es mit den Absätzen auf sich: [0001], [0002] usw.
In manchen Schriften sind die drin, in anderen wieder nicht.
Ihr merkt, ich bin wirklich noch blutiger Anfänger.

Praktikant
 
G

GAST_DELETE

Guest
Hallo lieber Kandidat!


es hängt davon ab, wie dein Ausbilder drauf ist. Die meisten schätzen wenn Du ihre Arbeitsweise verinnerlichst.

Viele Grüße
eine damalige Kandidatin
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Das wollte ich doch mal ausprobieren, so ganz neu registriert.

Zum Thema: Das Ausarbeiten einer Neuanmeldung ist DAS Kerngeschäft. Wer das kann, kann auch vieles anderes und wer dort versagt, wird auch an anderen Stellen regelmäßig scheitern. Das heisst nicht, dass jemand, der gute Anmeldungen schreibt, ohne weiteres ein guter Anwalt ist - aber es stellt eine unabdingbare Grundvoraussetzung dar und es ist damit ureigenste Sache des Ausbilders, dieses Können beizubringen.

Per Fernunterricht wird da nichts Vernüftiges herauskommen - daher lehne ich auch allgemeine Anleitungen ohne konkreten Bezug ab.

Für sinnvoll würde ich es hingegen erachten, Anspürüche fiktiver Erfindungen hier zu diskutieren.
 

EK

*** KT-HERO ***
Praktikant schrieb:
Noch eine Frage: was hat es mit den Absätzen auf sich: [0001], [0002] usw.
In manchen Schriften sind die drin, in anderen wieder nicht.
Die Absatznummerierung ergänzt das Patentamt von allein. Du brauchst Dich um die Formatierung nicht zu kümmern.
 

EK

*** KT-HERO ***
Praktikant schrieb:
Noch eine Frage: was hat es mit den Absätzen auf sich: [0001], [0002] usw.
In manchen Schriften sind die drin, in anderen wieder nicht.
Die Absatznummerierung ergänzt das Patentamt von allein. Du brauchst Dich um die Formatierung nicht zu kümmern.
 

Reptil

GOLD - Mitglied
"Von Randalierern befreit sind Forum und Beiträge" -- hoffen wir mal, daß es sich wieder lohnt, ernsthafte Kommentare zu schreiben.

Meine € 0.02: Bevor man sich Gedanken um die Form einer Anmeldung macht, sollte man sich erst einmal fragen (quasi als "Selbst-Prüfer"):

0. Wer ist der angesprochene "Durchschnittsfachmann", d.h., auf welchem Gebiet sind wir eigentlich? (Nicht so selbstverständlich, wie es auf den ersten Blick klingt. Ist der Durchnittsdoofi bei einem Patent auf Haarfärbemittel ein Chemiker, ein Friseur oder eine professionelle Blondine?)
  • Was ist der Kerngedanke der Erfindung?
  • Was in dieser Art gibt es bereits? (<- Hierzu siehe die Literatur, die man als Kandidat vom Ausbilder, später vom Erfinder bekommt -- bekommt man keine, dann unbedingt nachfragen!)
  • Worin unterscheidet sich die Erfindung von dem bisher bekannten Kram? (Bestandsaufnahme der neuen Merkmale)
  • Auf welche dieser Unterschiede käme der Durchschnittsfachmann aus Schritt 0 nicht ohne weiteres?
  • Wie ist die Hierarchie dieser Merkmale? (Hierarchie wie bei: Schlüssel - Schlüssel aus Metall - Schlüssel aus Stahl - Schlüssel aus Widia)
Daraus ergeben sich der Anspruchssatz und die Aufgabenstellung ziemlich automatisch. Ergo schreibt man den Anspruchssatz hin, hält Rücksprache mit dem Ausbilder, und wenn alles OK ist, schreibt man ein bißchen was Allgemeines über dem ersten Besuch im Zoo, leitet über mit "Aufgabe ist es also...", hängt die Anspruchswiederholung an, füllt dieselbe mit den Details und verwurstet den Rest der Erfindungsmeldung zu Beispielen. Dann geht man wieder zum Ausbilder und läßt sich erklären, was man alles falsch gemacht hat.

Zum Thema Formen: Was die Sekretärinnen nicht hinbekommen, juckt auch das Amt nicht... man sollte sich natürlich bemühen, die Richtlinien der PatV einzuhalten, aber ich habe Anmeldungen von Privaterfindern gesehen, bei denen nur noch das achteckige Papier fehlte, und selbst die gingen durch die Formalprüfung durch.
 

Reptil

GOLD - Mitglied
off topic

Vielleicht bin ich doof und übersehe das Wichtigste, aber was bedeuten eigentlich neuerdings die Knödel unter dem Mitgliedsnamen?
 
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