Wichtigkeit der Abschlussbeurteilung

Z

Zu Beurteilender

Guest
Welche Bedeutung hat eigentlich die Abschlussbeurteilung eines Kandidaten durch den ausbildenden Patentanwalt?

Hat es irgendwelche Konsequenzen, wenn ein Kandidat - aus welchem Grund auch immer - schlecht beurteilt würde?

Über Eure Vermutungen, Meinungen oder Kenntnisse diesbezüglich bin ich sehr dankbar.
 
G

Gast2

Guest
Hi,

Laut meiner Erfahrung ist die Beurteilung durch den Ausbilder völlig egal.

Niemand liest sich das durch.

Selbst wenn man nachher sich bei einer anderen Kanzlei bewirbt, ist eher wichtig, welches Fachgebiet man beackern kann & welche Erfahrung man damit hat.
 

Patentix

SILBER - Mitglied
Hallo,

also ich wäre da vorsichtig mit der Aussage, dass eine Beurteilung nicht zählt.

Ist die Beurteilung gut, ist das zwar noch kein Einstellungsgrund, bewirkt jedoch erstmal das Überspringen der ersten Hürde...

Eine negative Beurteilung reduziert die Wahrscheinlichkeit einer Einstellung radikal.
Eine Kanzlei, welche keinen Wert auf eine externe Beurteilung eines Einzustellenden legt, sollte meines Erachtens gemieden werden, da hier anscheinend kein großer Wert auf Qualität gelegt wird - die nehmen jeden....

Natürlich bedeutet eine negative Beurteilung nicht, dass derjenige auch wirklich schlecht arbeitet.
Jedoch: Wie würden Sie entscheiden, wenn 2 Kandidaten mit gleichem Profil vor Ihnen stehen, wobei einer eine gute (normale) Beurteilung vorweisen kann, der andere jedoch eine schlechte oder sogar gar keine Beurteilung seines vorherigen Arbeitgebers präsentiert? -> keine Frage
 
G

Gast2

Guest
sorry, aber nach meiner erfahrung läuft die sache ziemlich anders.

gerade im amtsjahr wird man erstmal einen "probeauftrag" bekommen, viele kanzleien sind ganz dankbar, wenn man sie mal anspricht. Anhand dessen, wie man sich da schlägt, wird man beurteilt - und beurteilt auch die Kanzlei !

die beurteilung ist dann ja relativ egal... die meisten kandidaten schreiben (soweit ich weiss) ihre beurteilungen eh selbst.
 
L

Lisa

Guest
Meine Erfahrung geht auch in die von Gast 2 angedeutete Richtung:
keine Kanzlei wird einen Bewerber nach der Beurteilung fragen, stattdessen lässt man denjenigen eine Probearbeit machen. Anhand derer macht man sich dann ein eigenes Bild.
Die Beurteilungen gehen einfach sehr auseinander: mancher Asubilder gibt grundsätzlich ein Befriedigend und nicht mehr und schreibt dazu nur wenig, andere geben, wenn sie einigermaßen zufrieden sind schon ein gut oder sehr gut - das sagt nur bedingt etwas über den Kandidaten aus.
Also keine Panik, wenn die Beurteilung nicht so doll ausgefallen ist!
Im Allgemeinen verschimmelt das Papier beim DPMA bzw. der Kammer und das wars dann.
 
Z

Zu Beurteilender

Guest
Wenn ich es richtig verstehe, bedeutet das zumindest, dass diese Beurteilung zumindest keine Zulassungsvoraussetzung beispielsweise für die deutsche PA-Prüfung darstellt. Ich konnte nämlich auch nichts dergleichen aus der PatanwO oder der APrO entnehmen.

In meiner Ausbildungskanzlei schreiben auch alle Kandidaten ihre Beurteilung selber. Nur mein Chef lässt es sich nicht nehmen meine Bewertung selbst einzutragen.

Ich hatte bislang auch eher vermutet, dass der normale Bewerbungsprozess wie von gast2 beschrieben läuft, d.h. auf Grund von Probearbeit entschieden wird, ob jemand fachlich qualifiziert ist oder nicht.

Die Beurteilung durch den Ausbilder erscheint mir auch als zu subjektiv als dass ihr eine zu große Bedeutung zukommen sollte.

Ich wollte durch meine Frage auch abschätzen, wie weit ich mich nun in den letzten Wochen meiner Kandidatenzeit aus dem Fenster lehnen kann, wenn ich nicht plane bei meiner Ausbildungskanzlei weiter tätig zu sein ;)
 
Z

Zu Beurteilender

Guest
Ach so, und schonmal danke für Eure Meinungen.

Weitere Meinungen sind natürlich weiterhin gerne willkommen (lenkt vielleicht auch ein wenig von den "anderen" Threads in letzter Zeit ab, außer wir kämen wieder in eine der einschlägigen Richtungen)
 
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