A
Ah-No-Nym
Guest
... in Anstellungsverträgen von Patentanwälten in Kanzleien.
Hallo.
Ich denke jeder, der in einer Kanzlei als angestellter PA arbeitet, hat im Vertrag irgendwelche Klauseln, mit denen verhindert werden soll, dass er beim Ende des Vertragsverhältnisses Mandanten mitnimmt.
Die Frage, die sich mir hierzu stellt, betrifft die Zulässigkeit derartiger Klauseln. Bei den RAs gibt es hinreichend Rechtsprechung dazu bzgl. räumliche und zeitliche Begrenzung (max. 2 Jahre) des Verbots, Anspruch auf Karenzgeld (1/2 Monatsgehalt über die Zeit des Verbots) etc....
hat jemand Erfahrungen, inwiefern dies bei PAs umgesetzt wird ? Sind z.B. Karenzgeldzahlungen üblich ? Werden die von den Kanzleien (meist wohl unzulässigen) vorgegebenen Klauseln einfach geschluckt ?
Hoffe auf eine interessante Diskussion...
Grüße
Ah-No-Nym
Hallo.
Ich denke jeder, der in einer Kanzlei als angestellter PA arbeitet, hat im Vertrag irgendwelche Klauseln, mit denen verhindert werden soll, dass er beim Ende des Vertragsverhältnisses Mandanten mitnimmt.
Die Frage, die sich mir hierzu stellt, betrifft die Zulässigkeit derartiger Klauseln. Bei den RAs gibt es hinreichend Rechtsprechung dazu bzgl. räumliche und zeitliche Begrenzung (max. 2 Jahre) des Verbots, Anspruch auf Karenzgeld (1/2 Monatsgehalt über die Zeit des Verbots) etc....
hat jemand Erfahrungen, inwiefern dies bei PAs umgesetzt wird ? Sind z.B. Karenzgeldzahlungen üblich ? Werden die von den Kanzleien (meist wohl unzulässigen) vorgegebenen Klauseln einfach geschluckt ?
Hoffe auf eine interessante Diskussion...
Grüße
Ah-No-Nym