Wettbewerbsverbote...

A

Ah-No-Nym

Guest
... in Anstellungsverträgen von Patentanwälten in Kanzleien.

Hallo.

Ich denke jeder, der in einer Kanzlei als angestellter PA arbeitet, hat im Vertrag irgendwelche Klauseln, mit denen verhindert werden soll, dass er beim Ende des Vertragsverhältnisses Mandanten mitnimmt.

Die Frage, die sich mir hierzu stellt, betrifft die Zulässigkeit derartiger Klauseln. Bei den RAs gibt es hinreichend Rechtsprechung dazu bzgl. räumliche und zeitliche Begrenzung (max. 2 Jahre) des Verbots, Anspruch auf Karenzgeld (1/2 Monatsgehalt über die Zeit des Verbots) etc....

hat jemand Erfahrungen, inwiefern dies bei PAs umgesetzt wird ? Sind z.B. Karenzgeldzahlungen üblich ? Werden die von den Kanzleien (meist wohl unzulässigen) vorgegebenen Klauseln einfach geschluckt ?

Hoffe auf eine interessante Diskussion...

Grüße

Ah-No-Nym
 
G

gast2000

Guest
Ah-No-Nym schrieb:
hat jemand Erfahrungen, inwiefern dies bei PAs umgesetzt wird ? [...] Werden die von den Kanzleien (meist wohl unzulässigen) vorgegebenen Klauseln einfach geschluckt ?
Was meinst Du mit "einfach geschluckt"? Von den angestellten Anwälten, die nicht dagegen opponieren? Oder von den (Arbeits-)Gerichten?
 
D

Dr. No

Guest
Ich denke jeder, der in einer Kanzlei als angestellter PA arbeitet,
Ist zwar ein bisschen off-topic, aber arbeiten viele PAe als Angestellte in Kanzleien? Oder streben viele Kandidaten dies an?

Wenn ja, welche Vorteile bietet das?

Ich hatte bislang vor nach der Ausbildung als freiberuflicher PA für eine oder mehrere Kanzleien zu arbeiten. Ich dachte dies sei der gängige Weg?
 
G

gast2000

Guest
@ Dr. No: Ist es auch. Aber es gibt hier und da tatsächlich angestellte PAs in Kanzleien. Ob es besondere Vorteile hat... Ein solches Verhältnis gestattet vielleicht etwas mehr Distanz zwischen angestelltem PA und Partnern. Das kann für beide Seiten von Vorteil sein: Die Partner definieren die Ansprüche, die sie stellen, in einem Arbeitsvertrag, dem der Angestellte zustimmen muss (sonst unterschreibt er nicht;-)) Der Angestellte kann sich relativ sicher sein, dass die Partner nicht plötzlich mit unrealistischen Anforderungen kommen, und insbesondere dabei die "Mohrrübe" der Verpartnerung als potentiellen Anreiz vor seinem Maul baumeln lassen, um ihn bis zum Umfallen ohne Gegenleistung schuften zu lassen.

Aus dem Obengesagten ergibt sich zwanglos, dass ein Angestellter vielleicht nicht so leicht und schnell (???) verpartnert wird. Wenn Du das nicht primär anstrebst, spricht eigentlich nichts dagegen.

(Von Beiträgen zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung wollte ich nicht reden, das ergibt sich von selbst.)
 
A

Ah-No-Nym

Guest
Gast2000 schrieb:
Ah-No-Nym schrieb:
hat jemand Erfahrungen, inwiefern dies bei PAs umgesetzt wird ? [...] Werden die von den Kanzleien (meist wohl unzulässigen) vorgegebenen Klauseln einfach geschluckt ?
Was meinst Du mit "einfach geschluckt"? Von den angestellten Anwälten, die nicht dagegen opponieren? Oder von den (Arbeits-)Gerichten?
ich dachte eigentlich an die Anwälte, wobei die andere Interpretation sicher auch interessant ist :)
 
G

gast2000

Guest
Wenn Vertragskonditionen unannehmbar sind, unterschreibt man nicht. Aber im vorliegenden Fall kann man folgende Überlegung anstellen:

Es gibt zwei Alternativen:

  • Die Kanzlei hat einen Spezialisten für Arbeitsrecht unter den Partnern, der genau weiß, was für Klauseln zulässig sind, und welche nicht.
  • Die Partner haben keine Ahnung und schreiben frei Schnauze in den Arbeitsvertrag, was ihnen am liebsten wäre.
Aus meiner eingeschränkten Erfahrung heraus würde ich sagen, dass meistens Alternative 2 zutrifft.

Und dann wäre das nicht der erste Fall, bei dem Anwälte in eigener Sache vor Gericht böse auf die Nase fallen. Man muss lediglich die Courage haben, gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber anzutreten. Schließlich gibt es Rechtsprechung zu diesem Gebiet (wenn auch nicht speziell für PA-Kanzleien), und es wurde bereits festgestellt, dass nicht alle dieser Klauseln wirksam sind.

Persönlich hätte ich damit keine Probleme. Ob evtl. der neue Arbeitgeber solche hat (wenn man von einem Angestelltenverhältnis in's nächste wechselt), kann ich nicht beurteilen. Insgesamt jedoch würde ich eher dazu neigen, solche Klauseln ohne größere Diskussion zu akzeptieren (zumindest solange ich für die betreffende Kanzlei arbeite...;-))
 
G

Glückwünscher

Guest
Das Wettbewerbsverbot hindert Dich für die Mandaten des frühren Arbeitgebers zu arbeiten. Und § 4 BOPA hindert Dich gegen die Mandaten des frühren Arbeitgebers zu arbeiten.
Glückwunsch an den Wechsler.
 
L

Let it be

Guest
Und was macht der Mandant, um den der Streit geht, wenn die betroffenen Anwälte "Courage" haben?

Abgesehen von voyeuristisch eingestellten Mandanten, die beispielsweise auch Ehescheidungen spannend finden, sind doch eigentlich nur zwei Verhaltensweisen realistisch:

  • Wer machts denn nun billiger? Einen Qualitätsunterschied kann ja keine der beiden Kanzleien glaubhaft machen, denn der bearbeitende Anwalt war ja vorher und nachher der gleiche ....
  • Den Mandanten packt das Grausen, als seine schönen Akten Gegenstand eines ziemlich ekligen Prozesses ohne Nutzen für ihn werden, und er geht zu einer ganz anderen Kanzlei.
Beides keine gute Perspektive.
 
O

oimoi

Guest
@ let it be: Willkommen im realen Leben! Umsonst ist nur der Tod...

Der Mandant wird sowieso nur unter einer Voraussetzung "mitgehen": Wenn er es WILL. Das heißt dann aber auch, dass er ein Interesse daran hat, dass seine schönen Akten von dem erfahrenen, eingearbeiteten Anwalt X erledigt werden, und zwar unabhängig davon, ob der nun bei Kanzlei Y oder Z sitzt. Und dann schreckt ihn die interne Auseinandersetzung der Anwälte erst mal nicht.

Glaubst Du denn ernsthaft, dass

  • niemand jemals die Kanzlei wechselt, und
  • diese Klauseln sich nicht genauso in den Verträgen der sogenannten "freien Mitarbeiter" finden???
 
L

Let it be

Guest
oimoi schrieb:
Glaubst Du denn ernsthaft, dass
  • niemand jemals die Kanzlei wechselt, und
  • diese Klauseln sich nicht genauso in den Verträgen der sogenannten "freien Mitarbeiter" finden???
Nein, das ist auch völlig egal und hat mit meinem Posting nichts zu tun. Es geht um die "Courage", hinterher wirklich einen Prozess zu riskieren, oder jedenfalls etwas, was über eine interne Auseinandersetzung der Anwälte hinausgeht.

Wenn die "bisherige" Kanzlei versucht, derartige Klauseln durchzusetzen, was will sie eigentlich tun? Den Mandanten zwingen, bei ihr zu bleiben? Den ausscheidenden Kollegen zwingen, Akten gegen den Willen des Mandanten zurückzugeben oder nicht mitzunehmen? Schadensersatz einfordern? Für welchen "Schaden" (beachte einschlägige Rspr)?

oimoi schrieb:
Der Mandant wird sowieso nur unter einer Voraussetzung "mitgehen": Wenn er es WILL.
Ja.

oimoi schrieb:
Das heißt dann aber auch, dass er ein Interesse daran hat, dass seine schönen Akten von dem erfahrenen, eingearbeiteten Anwalt X erledigt werden
Nein. Da sich jetzt zwei Büros um die Akten streiten, wird er den billigeren nehmen und/oder den Preis drücken. Offensichtlich war er auch vor dem "erfahrenen, eingearbeiteten Anwalt" bei dem bisherigen Büro und auch mit diesem zufrieden, sonst stellt sich das Problem nicht. Und erstmal auf den Geschmack gebracht, mag sein Erkundigungszug auch zu anderen Kanzleien führen.

@ oimoi: Willkommen im realen Leben! Wo gehobelt wird, da fallen Späne ...
 
O

oimoi

Guest
@let it be: Nochmal willkommen in der Realität! Schon mal was von der Trägheit der Masse gehört?

Also zwei Kanzleien streiten sich um die Akten? Und der Mandant nimmt den billigeren?

Dann dürften sich die Anfänger in diesem Job vor Arbeit nicht retten können...

By the way: Ich möchte wirklich wissen, wer in meiner Kanzlei meine Akten weiterbearbeiten soll, wenn ich der Einzige meines Fachbereiches bin... Viel Spaß dem Mandanten: Er kommt nach einer Weile freiwillig zu mir!

Und selbst wenn diese Ausnahmesituation nicht besteht: Hast Du schonmal einen Kanzleiwechsel eines größeren Mandanten erlebt? Zunächst geht da ein "beauty contest" voraus, bei dem wirklich ALLE mitreden wollen, auch die, die hinterher nicht das geringste mit Dir zu tun haben. Und da spielen (auch bei den als pingelig beschriebenen Amerikanern) noch ganz andere Sachen hinein als Geld...

Und last not least: "Risiko gehört zum Spiel, wenn man auf dem Stuhl da sitzen will!" (Admiral James T. Kirk)
Das gilt auch, wenn der Stuhl ein Anwaltssessel ist.
 
L

Let it be

Guest
@oimoi: Viel Spaß beim Beauty Contest.

Wir erleben gerade einen Kanzleiwechsel eines größeren Unternehmens, zum Glück nicht unser Mandant, und zwar aufgrund eines derartigen Streits in einer Kollegenkanzlei.

Die haben uns gefragt (sicher auch noch andere), ob wir das Mandant haben wollen. Außer einem Fixpreis für Anmeldungen interessierte die gar nichts. Es wurden dann einfach Beispielrechnungen der Kollegen durchgefaxt mit der Frage, ob wir drunter bleiben.
 
A

Ah-No Nym

Guest
damit wir hier nicht in andere Themengebiete abdriften, die zwar ggf. auch interessant sind, aber doch vom eigentlichen Thema wegführen.

Konkret nochmal:

  • welche Klauseln werden denn bei PAs üblicherweise verwendet (gerne auch Beispiele, wir sind hier anonym!)?
  • kennt jemand einen Fall, in dem ein Karenzgeld vereinbart wurde ?
Danke fuer Infos

Ah-No Nym
 
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