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Geologe
Guest
Ich würde gern einige Szenarien von Umsatzbeteiligungen für Berufsanfänger in mittelgroßen Kanzleien sammeln. Ist folgendes Vorgehen allgemein üblich/akzeptiert?
- Honorar gemäß Bearbeitungszeit: Beteiligung von 30% im ersten bis dritten Jahr, später 35%, nach 5 oder mehr Jahren 40% (wenn vorher nicht Partnerschaft angeboten wird). Werden irgendwo 50% gezahlt?
- keine Beteiligung an Gebühren für Vertretungsübernahme bei Neuanmeldungen (i.d.R. DE und EP); keine Beteiligung an Gebühren für Vertretungsübernahme bei Nachanmeldungen (i.d.R. PCT); keine Beteiligung an Gebühren für Vertretungsübernahme bei Validierungen; keine Beteiligungen an allen sogenannten Pauschalen (Zustellung von Urkunden etc.. Welche Pauschalen sind für was üblich?)
- Wird irgendwo differenziert zwischen Mandanten der Kanzlei und selbst akquirierten Mandanten? (Wenn ja, ist ein Mandant, der in der Kanzlei anruft und vom ?Büro' durchgestellt wird, ein ?selbst akquirierter Mandant'?)