Vorstellungsgespräch

V

visitor

Guest
Hi,
mich würde mal interessieren, wie Eure Vorstellungsgespräche abgelaufen sind? Wurde technisches Wissen regelrecht abgefragt, mußtet Ihr Vorträge halten? Mußtet Ihr Formulierungsgeschick beweisen und irgendetwas ausarbeiten, lesen etc? Wie wurde Eure Eignung für den Beruf festgestellt?
Vielen Dank für Eure Antworten.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Es wurde eine kurze Darstellung der eigenen Dr. Arbeit verlangt, um zu sehen, ob man komplexe Sachverhalte klar und effektiv vermitteln kann. Ansonsten das Übliche bei Vorstellungsgesprächen (warum wollen sie Patentanwalt werden, warum wollen ise zu uns kommen etc.)...
 
S

Schämiker

Guest
Ich habe drei Bewerbungsgespräche durchlaufen (und alle drei Kanzleien hätten mich genommen). In keinem dieser Gespräche wurden Punkte meiner wissenschaftlichen Karriere thematisiert (allenfalls ein "Wieso wollen Sie denn nicht wie alle anderen einen Postdoc machen?").

Hingegen tauchte in jedem Gespräch die Frage auf, weshalb ein offenkundig technisch orientierter Mensch sich zu schnödem Wortgeklaube juristischen Ursprungs hingezogen glaubt...
 
S

Scheibenwischer

Guest
Das war bei mir genauso. Plus, man hat mich ins Kämmerchen gesetzt, mir 20 Minuten Zeit gegeben: "Bitte beschreiben Sie mal das Ding hier in einfachen Worten" (war, glaube ich, ein Scheibenwischer). Da ich nur ein (erfolgreiches) Gespräch hatte, ist das nicht repräsentativ.
 
K

Kandidat

Guest
Bei mir war es auch wie bei Scheibenwischer. Erst eine lockere Unterhaltung über den Lebenslauf, dann wurde ich mit einer englischen Patentanmeldung (irgendwas einfaches mechanisches) und netterweise einem Wörterbuch 45 min ins Kämmerchen gesetzt, danach haben sich zwei Anwälte auf deutsch mit mir über die Anmeldung unterhalten. Pures Wissen wurde nicht abgefragt. Dann noch eine kurze Kanzleiführung, bei der ich quasi schon als künftiger Kandidat vorgestellt wurde.
War auch bei mir das einzige Bewerbungsgespräch.
 
B

Bewerber

Guest
ich hatte bereits die unterschiedlichsten Vorstellungsgespräche:

  • einmal wurden mir vorab ca. 5 Seiten Ansprüche zum Übersetzen zugeschickt, dann wurde ich eingeladen und wir haben uns über Allgemeines der Ausbildung und den Beruf des PA unterhalten,
  • ein andermal hab ich direkt in der Kanzlei 2 Stunden Ansprüche übersetzt, war wahrscheinlich eine "Übersetzungskanzlei"
  • dann hatte ich ein Vorstellungsgespräch, wo man mir einen Gegenstand gegeben hatte, zu dem ich in 30 Minuten Ansprüche schreiben sollte,
  • einmal wurde ich eingeladen und wurde über meine Diplomarbeit regelrecht "abgeprüft",
bei allen drei Kanzleien hab ich nicht zugesagt, da für mich das Vorstellungsgespräch ein gegenseitiges Kennenlernen ist und jeder unterschiedliche Vorstellungen über seinen zukünftigen Ausbildner oder Kandidaten hat.

Zum Schluß ging ich zu einer Kanzlei, wo schon das Bewerbungsgespräch ganz locker lief und ich mich 1 1/2 Stunden ungezwungen bezüglich meiner zukünftigen Ausbildung und den Perspektiven mit dem Anwalt unterhalten konnte.

Im Endeffekt sollte man bei Bewerbungen immer ganz locker bleiben und nichts erzwingen wollen, der Rest ergibt sich dann ganz von selbst.

Aufpassen sollte man allerdings bei Kanzleien, wo auch im Gespräch immer wieder auf Übersetzungen hingewiesen wird, bzw. wo man einen Probetag mit Übersetzen verbringt, oder direkt in der Kanzlei oder vorher Übersetzungen anfertigen soll. Meistens wird man dann während der Arbeitszeit sehr viel zu übersetzen haben und der Rest der Ausbildung kommt zu kurz. Ich habe schon von Kandidaten gehört, die haben während der Ausbildung fast nur übersetzt und sonst nichts anderes mehr gemacht. Traurig, aber wahr.

Also viel Spaß bei den Vorstellungsgesprächen und viel Glück!!!
 
G

GAST_DELETE

Guest
Vorsicht bei:
  • Übersetzungen (Ausbildungseffekt = 0); Übersetzungskanzleien vor allem im München wg. der Abhängigkeit von ausländischen Kanzleien, aber auch in anderen Städten. Daher am besten Fragen, wie hoch der Auslandsanteil ist; je höher, desto höher das Risiko als Übersetzer mißbraucht zu werden;
  • gemischten Kanzleien, d.h. mit Rechtsanwälten (RA); RA bearbeiten meist die Markenakten, so dass die PAe in solchen Kanzleien kaum noch Marken bearbeiten. Ausbilder ist aber PA. Theoretisch kann man einem RA zugewiesen werden. Der hat aber von der PA-Ausbildung meist nur wenig Ahnung. Allenfalls zu einer gemischten Kanzlei gehen, wenn ein Ausbildungsplan erstellt wird, der den Markenanteil festlegt. Marken sind sehr wichtig. Mindestens 50 % der PA-Prüfung besteht aus Marken. Falls man sich mal selbständig machen will, kommt man auch nicht um Marken umhin. Ferner sind Marken eine schöne Abwechslung.
  • Vorsicht bei größeren Kanzleien ohne klare Zuordnung zu einem Ausbilder (nicht nur formal sondern auch tatsächlich); Wechseln des Ausbilders während der Aubildung kostet nur Zeit und Nerven für die Umstellung auf die Marotten des jeweiligen Ausbilders; dafür kein oder nur minimaler Wissenszuwachs.
  • Vorsicht bei Kanzleien mit vielen Kandidaten. Sie werden wahrscheinlich nur als billige Arbeitskräfte mißbraucht, die nach 2 Jahren wieder verschwunden sind. Frage nach, was aus früheren Kandidaten geworden ist. Sind sie geblieben oder abgehauen (warum?).
  • wenn Du irgendwas Schlechtes über eine Kanzlei gehört hast, glaube es am besten. Ich habe mehrmals geglaubt, negative Gerüchte ignorieren und mir besser mein eigenes Bild machen zu können. Rückblickend war das falsch und die Gerüchte jeweils zutreffend.
Seit "frech und forsch" beim Vorstellungsgespräch (nicht unverschämt). Zeigt, dass Ihr wisst, was Ihr wollt.
 
U

u. n. own

Guest
Vorsicht bei folgenden Ratschlägen:

Gast schrieb:
  • Übersetzungen (Ausbildungseffekt = 0); Übersetzungskanzleien vor allem im München wg. der Abhängigkeit von ausländischen Kanzleien, aber auch in anderen Städten. Daher am besten Fragen, wie hoch der Auslandsanteil ist; je höher, desto höher das Risiko als Übersetzer mißbraucht zu werden;
  • gemischten Kanzleien, d.h. mit Rechtsanwälten (RA); RA bearbeiten meist die Markenakten, so dass die PAe in solchen Kanzleien kaum noch Marken bearbeiten. Ausbilder ist aber PA. Theoretisch kann man einem RA zugewiesen werden. Der hat aber von der PA-Ausbildung meist nur wenig Ahnung. Allenfalls zu einer gemischten Kanzlei gehen, wenn ein Ausbildungsplan erstellt wird, der den Markenanteil festlegt. Marken sind sehr wichtig. Mindestens 50 % der PA-Prüfung besteht aus Marken. Falls man sich mal selbständig machen will, kommt man auch nicht um Marken umhin. Ferner sind Marken eine schöne Abwechslung.
Der Anteil an ausländischen Mandaten hat nicht automatisch Rückwirkungen auf die Häufigkeit von intern anzufertigenden Übersetzungen; und wer unbedingt in der deutschen Provinz versauern will, weil er niemals ausländische Akten auf dem Tisch gehabt hat: bitte sehr...

Auch in reinen PA-Kanzleien kann es geschehen, dass nur alle Jubeljahre einmal eine Markenakte auf den Tisch kommt; das hängt von der Ausrichtung der Kanzlei ab. Abgesehen davon, kann man auch als Kandidat zu seinem Ausbilder gehen und fragen, ob man/frau nicht mal eine Markenakte bearbeiten kann, auch wenn diese - Gott behüte! - normalerweise von RAs bearbeitet werden. Auch an dieser Stelle ist ein gewisses Selbstbewußtsein durchaus angesagt, nicht nur im Vorstellungsgespräch...

(Und der Vollständigkeit halber: ich arbeite in einer Kanzlei mit hohem Anteil an ausländischen Mandanten, aber ohne RAs...)
 
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