pak
*** KT-HERO ***
Wir haben eigentlich kleine Selbstzahler als Mandanten, aber es gibt ja immer ein erstes Mal. In diesem Fall ist ein erteiltes Schutzrecht betroffen, für das im Grunde an die jährlichen Verlängerungsgebühren zu erinnern sind, um ggf. nach Weisung die Zahlung vorzunehmen, was der Mandant jetzt eben gerne selbst machen möchte.
Meine Frage: Bleibt Ihr dennoch als Vertreter im Register vermerkt? Falls ja, erhebt Ihr so etwas wie eine wiederkehrende oder einmalige Vertrertungsgebühr für die "Restlaufzeit"?
Danke
pak
Meine Frage: Bleibt Ihr dennoch als Vertreter im Register vermerkt? Falls ja, erhebt Ihr so etwas wie eine wiederkehrende oder einmalige Vertrertungsgebühr für die "Restlaufzeit"?
Danke
pak