valepat schrieb:
Könnte man sagen, dass es bei Festanstellung branchenüblich ist, dass ca. das 2,5 bis 3-fache des Einstiegsgehalts an Umsatz erwartet wird?
Da eine vollständig vom Umsatz losgelöste Festanstellung wohl ohnehin eher branchenunüblich ist, würde ich das nicht so generell sagen wollen.
Das würde sich mit der mir bis jetzt bekannten Zahl (ca. das 3-fache) decken. Das "3-fache" kommt mir jedoch etwas viel vor?
Dreifach kommt mir auch viel vor. Dieser Faktor wird vermutlich genannt, damit der Bewerber selbst schon seine Gehaltsvorstellungen nicht all zu hoch ansetzt, weil er Muffensausen vor dem geforderten Umsatz bekommt.
Ich persönlich arbeite auf reiner Umsatzbeteiligung und fühle mich so am wohlsten. Zwar zahle ich bei Krankheit und Urlaub ordentlich drauf, dafür muss ich aber nicht die monatliche Renten- und Arbeitslosenenteignung über mich ergehen lassen. Von dem gesparten Geld schaffe ich mir lieber selbst ausreichende Sicherheiten.
Der wichtigste Vorteil ist aber, dass ich mir gerade keinen Umsatzdruck von der Kanzlei gefallen lassen muss, soweit ich nicht ständig Aufträge ablehne, weil das Wetter zu schön und der Inhalt der Anmeldung zu hässlich ist. Man muss sich bei den Umsatzerwartungen immer klarmachen, dass man das gar nicht vollständig selbst in der Hand hat. Wenn man immer nur nervige Einzelerfinder und Bescheide aus Fernost zu bearbeiten hat, kann man Umsatzziele von einer Viertelmillion Euro nicht einmal erreichen, wenn man 16h am Tag arbeitet. Von daher sind auch Umsatzgarantien, die manchmal bei reiner Umsatzbeteiligung geboten werden, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen. Genauso kann die Kanzlei einen wegekeln, indem sie dafür sorgt, dass die Kluft zwischen beidseitig anerkanntem Ziel und der Realität unüberbrückbar wird.
Letztlich sollte man also eine Kanzlei suchen, bei der die Arbeit inhaltlich stimmt und die Abrechnungsbeträge gut sind. Dann ist meist auch relativ unerheblich, bei welchem Beteiligungssatz man nun arbeitet. Jedenfalls ist er meines Erachtens ein nachgeordnetes Kriterium.