UWG neu

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Mark

Guest
Gibts eigentlich inzwischen ein überarbeitetes UWG-Skript aus Hagen? Ich hab da so einen Schinken, in dem über längst vergangene §§ philosophiert wird.
 
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Gast 2

Guest
Ganz offensichtlich noch nicht!

Das Skript kann man aber dennoch ganz gut gebrauchen.
In den uns interessierenden Teilen ist beim UWG vor allem Rechtsprechung kodifiziert worden. Es ist relativ leicht möglich, die einzelnen Abschnitte des Skripts den neuen Paragrafen zuzuordnen.


Das Europarecht-Skript ist viel schlimmer (ca. 10 Jahre lang nicht mehr überarbeitet; da wird bspw. noch auf das alte GWB Bezug genommen!)
 
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Robby

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Das Europa-Skript hab ich auch mehr so historisch interessiert gelesen....

Mich nervt das schon, dass ich dauernd §§ umrechnen muss.
 
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Robby

Guest
Jetzt hab ich noch eine Frage: Hat jemand eine Kurzübersicht in der die §§-Zuordnungen dargestellt sind?
 
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GMT-Master

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@ gast2: was heisst ganz gut brauchbar. es ist doch ein witz dass man jetzt noch einsendeaufgaben bearbeiten muss die sich mit der wettbewerbsrechtl. zulässigkeit von sonderverkaufsveranstaltungen befassen.

und in der 2. prüfung darf man dann ein seit 1,5 jahren obsoletes gesetz parat haben!? natürlich wird dann sicher auch erwartet dass man das neue UWG beherrscht..

niemand weiss nichts genaues und hagen schweigt sich aus.

@ robby: google mal nach "uwg synopse" kommen einige brauchbare treffer

Red Sub
 
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cand

Guest
GMT-Master schrieb:
@ gast2: was heisst ganz gut brauchbar. es ist doch ein witz dass man jetzt noch einsendeaufgaben bearbeiten muss die sich mit der wettbewerbsrechtl. zulässigkeit von sonderverkaufsveranstaltungen befassen.

und in der 2. prüfung darf man dann ein seit 1,5 jahren obsoletes gesetz parat haben!? natürlich wird dann sicher auch erwartet dass man das neue UWG beherrscht..

niemand weiss nichts genaues und hagen schweigt sich aus.

@ robby: google mal nach "uwg synopse" kommen einige brauchbare treffer

Red Sub
Ich bin auch der Meinung, daß das UWG-Skript für das neue Recht nicht sehr brauchbar ist.

Aber zum Thema Hagen: Hagen schweigt sich nicht aus, wenn man denn mal nachfragt.
Wir durften gerade die UWG-Aufgabe bearbeiten und hatten dabei die Wahl, neues oder altes Recht anzuwenden. Somit blieb es jedem selbst überlassen, ob er sich jetzt oder erst vor der 2. Klausur mit dem neuen UWG beschäftigen will.

Toll ist die Situation natürlich so oder so nicht.
 
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GMT-Master

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diese aufgabe mit neuem recht zu lösen war ja wohl nicht wirklich sinnvoll. der gesetzgeber hat § 7 a.F. IMHO nicht ersatzlos gestrichen damit dann auf einmal die generalklausel § 3 n.F. bei solchen sonderveranstaltungen einschlägig wird. dann hätte es ja früher auch nicht des § 7 a.F. bedurft sondern § 1 a.F. hätte hier gegriffen.

bloss das gewinnspiel lässt sich wohl unter §1 a.F. genau wie unter § 3 n.F. prüfen.
 
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Robby

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Ich hab die Aufgaben ausgelassen. Jetzt interessiert mich natürlich die Relevanz des UWG für die Hagen-Prüfung.
 
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