Urlaub im Amtsjahr

F

Faultier

Guest
Hi!

Frage: Kann ich im Amtsjahr meinen Urlaub nehmen wie ich will?
Mein Urlaubswunsch wäre nämlich blöderweise bereits die zweite Woche des Ausbildungsabschnitts am BPatG.

Danke und Gruß vom Faultier
 
M

Mahner

Guest
Hallo Faultier,

gerade zu Beginn des Ausbildungsabschnitts am BPatG werden große Mengen neuer Informationen, insbesondere im Markenrecht, auf Dich zukommen. Du solltest Dir daher ernsthaft überlegen, Deinen Urlaub zu verschieben.
 
F

Faultier

Guest
Das glaube ich gerne und bin mir der Mißlichkeit dessen auch bewußt. Glücklicherweise konnte ich während der Ausbildung viele Markensachen bearbeiten, aber blöd ist's trotzdem!
 
I

Interessierter

Guest
Darf man fragen, wieviel Urlaub es während des Amtsjahres überhaupt gibt und in welcher Verordnung oder Richtlinie ich das nachlesen kann?

Gruß,
Interessierter
 
S

Schätzer

Guest
Aufs Jahr gibt es 24 Tage, das müssten dann also auf acht Monate ziemlich genau 16 Tage sein. Kann das jemand bestätigen?
 
P

Powderalarm

Guest
Faultier schrieb:
Hi!

Frage: Kann ich im Amtsjahr meinen Urlaub nehmen wie ich will?
Mein Urlaubswunsch wäre nämlich blöderweise bereits die zweite Woche des Ausbildungsabschnitts am BPatG.

Danke und Gruß vom Faultier
War bei mir damals (Februar 2005) genauso: 2. Woche = Schulferien in Bayern = Skiurlaub mit Nachwuchs gebucht. Kein Problem. Habe Urlaubszettel abgegeben und Soff nachgelesen.
 
G

Gast2

Guest
genau.

meine erfahrung: Einfach wegbleiben & versuchen dem BPatG so wenig arbeit wie möglich zu machen...
 
K

kan-die-dat

Guest
Interessierter schrieb:
Darf man fragen, wieviel Urlaub es während des Amtsjahres überhaupt gibt und in welcher Verordnung oder Richtlinie ich das nachlesen kann?

Gruß,
Interessierter
Ich darf auf unsere Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APrO) hinweisen.

§ 21b (1) APrO: Der Bewerber hat während der Ausbildung beim DPMA und Patentgericht Anspruch auf 16 Tage Erholungsurlaub. (...) In den Zeitraum der Ausbildung beim DPMA sollen nicht mehr als fünf Arbeitstage des Erholungsurlaubs gelegt werden.

Falls man durchfällt ("weitere Ausbildung"), hat man Anspruch auf 2 Urlaubstage pro vollem Monat der weiteren Ausbildung.
 
G

Goldi

Guest
Urlaub kannst Du nehmen wie Du willst, ob Du Dir damit einen Gefallen tust, musst Du selbst entscheiden.
 
F

feli

Guest
mit einigem Markenwissen aus der Kandidatenzeit ist die Woche wohl mehr als gut zu verkraften! Dank der wunderbar aufgearbeiteten Prüfungsrichtlinien für Marken im TABU, welches Du bekanntermaßen in der Prüfung verwenden darfst, kann man die in den ersten Wochen eingeprügelten Definitionen von Unterscheidungskraft und Co auch wunderbar abschreiben anstatt sie auswendig zu lernen, also Ski heil!
 
T

Timo

Guest
Hey Feli, schon im Amtsjahr? Gruß, Timo (hoffe, ich habe den Nick jetzt richtig gedeutet....)
 
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