Hallo 
Gemäß § 11 II PatAnwAPrV besteht im zweiten Ausbildungsabschnitt (= Amtsjahr DPMA) Anspruch auf 5, im dritten Ausbildungsabschnitt (= Amtsjahr BPatg) Anspruch auf 15 Tage Erholungsurlaub. Leider finde ich keine Informationen dazu, wie der Urlaub beantragt wird und wie flexibel dieser zu nehmen ist. Konkret habe ich im Amtsjahr eine Woche, in der ich mir unbedingt freinehmen möchte (eigene Hochzeit). Kann ich damit rechnen, dass dies klappt oder welche weiteren Voraussetzungen sind für das Nehmen von Urlaub zu erfüllen?
Besten Dank für eure Hilfe und liebe Grüße.
Gemäß § 11 II PatAnwAPrV besteht im zweiten Ausbildungsabschnitt (= Amtsjahr DPMA) Anspruch auf 5, im dritten Ausbildungsabschnitt (= Amtsjahr BPatg) Anspruch auf 15 Tage Erholungsurlaub. Leider finde ich keine Informationen dazu, wie der Urlaub beantragt wird und wie flexibel dieser zu nehmen ist. Konkret habe ich im Amtsjahr eine Woche, in der ich mir unbedingt freinehmen möchte (eigene Hochzeit). Kann ich damit rechnen, dass dies klappt oder welche weiteren Voraussetzungen sind für das Nehmen von Urlaub zu erfüllen?
Besten Dank für eure Hilfe und liebe Grüße.