Unbeschr. Inanspruchnahme, Auslandsanmeldung (§ 14 II ArbnEG)

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PatIng

Guest
Guten Morgen zusammen,

eine Erfindung wurde unbeschränkt in Anspruch genommen, in DE angemeldet und den Erfindern nach §14 II ArbnEG mitgeteilt, dass die Erfindung für die ausländischen Staaten frei geworden ist.

Meine Frage:
Kann der Arbeitnehmer die Anmeldungsunterlagen der DE-Anmeldung des Arbeitgebers verwenden, um z.B. ein EP-Patent anzumelden?
Gibt es dazu irgendwelche Rechtssprechung?


Mfg
Anton Pauli
 
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