Umzug nach München

T

Tobi76

Guest
Hallo,

mal ne kurze Frage: wenn ihr von Eurem Kanzleistandort aus nach München ziehen müsst (Thema Amtsjahr), gibt es dann Möglichkeiten einer Kostenübernahme für den Umzug (Umzugsservice)?
Natürlich vorausgesetzt, die Kanzlei hat vor, den Kandidaten zu "behalten"...

In der Industrie (damit meine ich nicht die "Industrie-Kandidaten") ist diese Kostenübernahme ja duchaus nicht selten. Wie sind Eure Erfahrungen dazu im Kanzlei-Alltag?

Vielen Dank und viele Grüße,
Tobi
 
G

Gast123

Guest
1,2 oder 3: Du mußt Dich entscheiden...
(wie hieß noch gleich diese Fernsehsendung?)

1. Der Arbeitsvertrag der meisten Kandidaten dürfte eh mit
Ablaufen der Ausbildungsdauer in der Kanzlei (= Amtsjahrbeginn (spätestens))
enden
=> Warum sollte eine Kanzlei nach Ablauf des Arbeitsvertrages noch
etwas zahlen?
2. Freiberufliche Denkweise:
Ein Freiberufler bekommt auch keinen Umzug bezahlt.
3. Sozialistische Denkweise:
vielleicht zahlt ja das Arbeitsamt bei entsprechender Trickserei...
 
G

Gast123

Guest
Plempi schrieb:
Gast123 schrieb:
vielleicht zahlt ja das Arbeitsamt bei entsprechender Trickserei...
Genau. Und nicht vergessen: gleichzeitig als Werbungskosten absetzen.
Stimmt, bringt aber nur etwas, wenn das zu versteuernde Einkommen
im Umzugsjahr(!) oberhalb des Einkommensteuerfreibetrags liegt
(für Singles ca. 10kEuro, für Verheirate wohl das Doppelte).
Und die prozentuale Wirkung der Absetzerei steigt mit zu
versteuerndem Einkommen (in den unteren Einkommenssphären
bei ca. 20%)...
 
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