Wie mein Vorredner kann ich nur sagen, dass eine Abschätzung Deines Gehaltes nach der vorgeschlagenen Regelung für einen Außenstehenden kaum möglich ist.
Ganz allgemein möchte ich dazu aber Folgendes sagen:
Die Ausbildung sollte eigentlich nicht nach dem Aspekt "wie macht der Kandidat am meisten Umsatz" erfolgen. Die vorgeschlagene Regelung wird aber sicher dazu führen, dass Du (noch) mehr auf die Rentabilität achtest, und dann vielleicht wengier im Kommentar oder einer Entscheidung nachliest. Das wird in meiner Kanzlei beispielsweise nicht angestrebt, vielmehr soll der Kandidat sich ohne Umsatzzwang der Ausbildung widmen können und möglichst viel lernen, nicht möglichst viel Umsatz generieren. Aus diesem Grund beziehe ich bis zum Ende der Anwaltszeit ein Fixgehalt und empfinde das auch als sehr angenehm.
20% der abgerechneten Bearbeiterhonorare finde ich sehr dürftig. Oft wird vielleicht ein Teil des Bearbeiterhonorares sowieso dem Ausbilder zugeschlagen, viel entfällt auf die Grundgebühren. Natürlich kann es sein, dass Euer Stundensatz so hoch ist, dass trotzdem viel bei rumkommt, aber das scheinst Du ja noch nicht einmal zu wissen, was ich nebenbei gesagt auch keinen guten Stil finde. Für Kandidaten im Amtsjahr, die über eine Umsatzbeteiligung bezahlt werden, sind mindestens 30-40% üblich, 20% habe ich noch nie gehört. Allerdings ist Dein Fixgehalt mit 2000€ brutto incl Übersetzungen auch nicht gerade üppig.
Ich habe bei dem Vorschlag auf jeden Fall nicht den Eindruck, dass es Deinem Ausbilder an einer guten Ausbildung gelegen ist, sondern er will Geld mit Dir machen. Ob das für Dich, wenn nicht aus Ausbildungsgesichtspunkten, so doch wenigstens finanziell attraktiver ist als Dein bisheriges Gehalt, kannst Du nur herausfinden, wenn Du die Umsatzzahlen forderst, und das ist auch Dein gutes Recht. Die Aussage Deines Chefs, er wisse nicht, wieviel Umsatz Du gemacht hast, würde ich stark anzweifeln, das muss sich aber auf jeden Fall zumindest im Nachhinein herausfinden lassen. Wenn nicht, dann würde ich erstens an der Seriosität Eurer Buchhaltung zweifeln und zweitens an Deiner Stelle vorschlagen, zunächst bei dem Festgehalt zu bleiben und die Umsätze ab sofort während wenigstens 2-3 Monaten zu notieren, damit Du beurteilen kannst, ob sich das lohnt. Den Vorschlag zu akzeptieren, ohne Informationen über die gestellten Rechnungen zu besitzen, hate ich für unannehmbar, und stimme im Übrigen meinem Vorredner zu: das Rechnungen stellen will auch gelernt sein und sollte Teil Deiner Arbeit sein.
Viel Glück bei den Verhandlungen!