Umschreibungen von Patenten und MAaen beim DPMA

N

Norah

Guest
Ich arbeite in einer kleinen Firma (Rechtsabteilung) und soll Umschreibungen (Patente, Marken) beim DPMA vornehmen.
Fragen :
(1) Gibt's da einen Vordruck ? Habe auf der DPMA Webpage nichts finden können.
(2) Gebühren ? Auf dem Gebührenmerkblatt steht nichts darüber.
(3) Vollmacht ? Muss man die vorlegen ? Von welchem der Vertragspartner ?
(4) Vertrag ? Muss man den vorlegen ? Auszugsweise ?
(5) Lizenzen : Kann man auch Lizenzen eintragen lassen ?
(6) Weiss irgendjemand, wie das in Österreich aussieht mit Umschreibungen ?

Vielen Dank.
 
F

Fritz

Guest
Lass mal deine Tastatur reparieren, irgendwas klemmt da.
Zur Sache : es gibt da wirklich ein Merkblatt auf der Webseite des DPMA! Schau mal genau hin. Da stehen die Antworten auf die meisten deiner Fragen drin, bis auf die letzte !
 
U

Umschreiber

Guest
Sie sollten die Umschreibungsrichtlinien beachten, das könnte Ihnen viel Ärger und Zeit ersparen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
(1) nein, nur die richtlinien

(2) nein, kostet nix

(3) kommt drauf an. wenn man bereits der vertreter ist und auf einen anderen inhaber umschreibt - nein
wenn nicht, braucht man irgendeinen nachweis (kaufvertrag etc)

(4) sh. punkt (3)

manchmal hilft es auch einfach beim DPMA anzurufen. und die umschreibung für die patente und marken getrennt beantragen - geht schneller
 
Oben