Liebe Mitkandidaten,
die Frage, ob ein Patentanwaltskandidat seine Einsendeaufgaben (Hagen) während der Arbeitszeit bearbeiten bzw. erledigen darf, wird in verschiedenen Kanzleien und Patentabteilungen unterschiedlich gehandhabt. Uns würde daher interessieren, wie dies von Ihrem Ausbilder gehandhabt wird, und wir würden uns über eine rege Teilnahme an der unten stehenden Umfrage freuen.
Bei der nachstehenden Umfrage ist insbesondere von Interesse, ob die eigentliche Ausarbeitung der Einsendeaufgabe während der Arbeitszeit durchgeführt werden darf, zumal das vorherige Durchlesen bzw. Durcharbeiten der umfangreichen Hagen-Skripte während der Arbeitszeit wohl von keinem Ausbilder gerne gesehen würde.
Mit den besten Grüßen
D. Gröbel
(Redakteur)
[*]Dauer der Umfrage: unbestimmt[*]Teilnahme: Nur für registrierte Mitglieder / Anonymität ist gewährleistet [Registrierung][*]Zwischenergebnisse: Nur für registrierte Mitglieder sichtbar[*]Endergebnis: Für alle Besucher sichtbar[/list]
die Frage, ob ein Patentanwaltskandidat seine Einsendeaufgaben (Hagen) während der Arbeitszeit bearbeiten bzw. erledigen darf, wird in verschiedenen Kanzleien und Patentabteilungen unterschiedlich gehandhabt. Uns würde daher interessieren, wie dies von Ihrem Ausbilder gehandhabt wird, und wir würden uns über eine rege Teilnahme an der unten stehenden Umfrage freuen.
Bei der nachstehenden Umfrage ist insbesondere von Interesse, ob die eigentliche Ausarbeitung der Einsendeaufgabe während der Arbeitszeit durchgeführt werden darf, zumal das vorherige Durchlesen bzw. Durcharbeiten der umfangreichen Hagen-Skripte während der Arbeitszeit wohl von keinem Ausbilder gerne gesehen würde.
Mit den besten Grüßen
D. Gröbel
(Redakteur)
[*]Dauer der Umfrage: unbestimmt[*]Teilnahme: Nur für registrierte Mitglieder / Anonymität ist gewährleistet [Registrierung][*]Zwischenergebnisse: Nur für registrierte Mitglieder sichtbar[*]Endergebnis: Für alle Besucher sichtbar[/list]