Liebe Mitkandidaten,
wie bereits in der Rubrik "Ausbildung" erläutert, fällt der offizielle - und somit für die Fristen maßgebliche - Beginn Ihrer Ausbildung auf den Tag, an dem Ihr Ausbilder Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat. So bemisst sich beispielsweise der Beginn des Ausbildungsabschnitts beim DPMA (Amtsjahr) nach dem offiziellen Beginn Ihrer Ausbildung beim Patentanwalt.
Uns würde daher zunächst interessieren, wieviel Zeit nach Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses verstreicht bis Ihr Ausbilder Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat bzw. melden wird.
Ich freue mich über eine rege Beteiligung und verbleibe
mit den besten Grüßen
D. Gröbel
(Redakteur)
[*]Dauer der Umfrage: unbestimmt[*]Teilnahme: Nur für registrierte Mitglieder / Anonymität ist gewährleistet [Registrierung][*]Zwischenergebnisse: Nur für registrierte Mitglieder sichtbar[*]Endergebnis: Für alle Besucher sichtbar[/list]
wie bereits in der Rubrik "Ausbildung" erläutert, fällt der offizielle - und somit für die Fristen maßgebliche - Beginn Ihrer Ausbildung auf den Tag, an dem Ihr Ausbilder Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat. So bemisst sich beispielsweise der Beginn des Ausbildungsabschnitts beim DPMA (Amtsjahr) nach dem offiziellen Beginn Ihrer Ausbildung beim Patentanwalt.
Uns würde daher zunächst interessieren, wieviel Zeit nach Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses verstreicht bis Ihr Ausbilder Sie offiziell als Patentanwaltsbewerber gemeldet hat bzw. melden wird.
Ich freue mich über eine rege Beteiligung und verbleibe
mit den besten Grüßen
D. Gröbel
(Redakteur)
[*]Dauer der Umfrage: unbestimmt[*]Teilnahme: Nur für registrierte Mitglieder / Anonymität ist gewährleistet [Registrierung][*]Zwischenergebnisse: Nur für registrierte Mitglieder sichtbar[*]Endergebnis: Für alle Besucher sichtbar[/list]