pak
*** KT-HERO ***
Hallo,
ich habe gerade einen Prüfungsbescheid des Britischen Patentamts auf dem Tisch. Einer der Unteransprüche lautet (beispielhaft):
3. Device according to one of the preceding claims, characterized in that the device comprises A, A preferably being A', more preferred A''.
Der Prüfer sagt nun, dass alle Merkmale nur "preferable" oder "preferred" sind, so dass der Anspruch unklar ist. Das stimmt doch nicht, schließlich ist zumindest A verbindlich, während lediglich A' und A'' bevorzugte Ausführungsformen sind.
Will der Prüfer vielleicht lediglich sagen, dass ich aus den bevorzugten Merkmalen neue Unteransprüche formulieren oder schlichtweg die bevorzugten Merkmale streichen soll ?
Erfahrungen mit englischen Bescheiden ???
pak
ich habe gerade einen Prüfungsbescheid des Britischen Patentamts auf dem Tisch. Einer der Unteransprüche lautet (beispielhaft):
3. Device according to one of the preceding claims, characterized in that the device comprises A, A preferably being A', more preferred A''.
Der Prüfer sagt nun, dass alle Merkmale nur "preferable" oder "preferred" sind, so dass der Anspruch unklar ist. Das stimmt doch nicht, schließlich ist zumindest A verbindlich, während lediglich A' und A'' bevorzugte Ausführungsformen sind.
Will der Prüfer vielleicht lediglich sagen, dass ich aus den bevorzugten Merkmalen neue Unteransprüche formulieren oder schlichtweg die bevorzugten Merkmale streichen soll ?
Erfahrungen mit englischen Bescheiden ???
pak