Übergang ins Amtsjahr

franz08

Vielschreiber
Hallo zusammen,

ich habe einige Fragen an diejenigen von euch, die gerade das Amtsjahr absolvieren bzw. dies bereits hinter sich haben. Ich frage mich, was beim Übergang in das Amtsjahr zu beachten ist. Namentlich:

  • Krankenversicherung: Muss man für die KV im Amtsjahr komplett selbst aufkommen? Gibt es da einen besonderen Tarif für Kandidaten?
  • Nebentätigkeit I: Habe ich bei der üblichen ( Rechnung stellen --> am Ende des Jahres Steuererklärung mit gesammelten Rechnungen ans Finanzamt?
  • Bin ich im AJ rentenversicherungs- , pflegeversicherungs- usw. pflichtig? Übernimmt das Amt (?) hier irgendwelche Beiträge für mich?

Ich muss gestehen, dass ich bzgl. der oben aufgeführten Fragen ziemlich ahnungslos bin. Vielleicht gibt es noch weitere wichtige Formalitäten beim Übergang ins AJ zu beachten? Falls ich da was wichtiges vergessen habe, wär ich dankbar für jeden Hinweis.

Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und schönen Tag.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Also:

zu 1): Ja, Du zahlst komplett selbst. Manche Versicherungen geben einen Kandidatentarif, manche nicht. Anrufen, fragen, ggf. wechseln.

zu 2): Du bist beim Amt für 0 EUR angestellt. Die 15h sind selbständiger Nebenerwerb, den Du dem Finanzamt vorab anzeigen musst. Anrufen, dann kriegst Du den Bogen zum Ausfüllen zugeschickt. Du kannst USt zahlen oder die sogenannte "Kleinunternehmeregelung" in Anspruch nehmen, wenn Dein voraussichtlicher Verdienst unterhalb eines Grenzwerts liegt. Kann man auf obigem Formular ankreuzen und ist dann unbürokratisch erstmal raus aus der Voranmeldung. Solltest Du Anschaffungen für den Nebenerwerb planen (Notebook, etc.), lohnt es sich, die Umsatzsteuer gleich zu zahlen, um abzugsberechtigt zu sein.

zu 3):Genau so sieht es aus, ggf. kommt die Umsatzsteuerjahreserklärung hinzu, siehe 2).

zu 4):Rentenversicherungspflichtig bist Du, das zahlt das Amt. Pflegeversicherung gehört zu 1), wie Krankenversicherung selbst zu zahlen.

Insgesamt lohnt sich ab dem Amtsjahr schon ein Steuerberater, da man zwischen dem Erwerb als Arbeitnehmer und Selbständiger viele Beträge umherschieben kann und das Optimum als Laie nur schwer herauszufinden ist.

Ggf. solltest Du noch prüfen, ob Du ganz nach München ziehen willst oder dort einen Zweitwohnsitz eröffnest und eventuell doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst. Erklärt auch der Steuerberater am besten.
 

radarschlumpf

Schreiber
Hallo Horst,

ich lese seit geraumer Zeit hier im Forum mit, weil ich mich auch für die Ausbildung zum PA interessiere. Momentan in ich bei einer großen Firma angestellt. Ich frage mich immer folgendes: Von was soll man im Amtsjahr leben wenn man nichts bekommt? Wieviel verdient man denn mit 15 h monatlich so - sorry für die Frage aber ich habe für diese Stundensätze kein Gefühl. Danke schon mal...
 

Horst

*** KT-HERO ***
Nehmen wir mal an, dass man im Schnitt tatsächlich 15h pro Monat abrechnet, dann landet man je nach Kanzlei zwischen 1200 EUR und 1800 EUR.

Die Einkünfte sind aus selbständiger Arbeit und daher erstmal brutto wie netto auf dem Konto. Steuern realisiert man dann erst zum Jahresende, so dass es gerade so passt.

Manche Kanzleien bieten aber auch Modelle an wie zinslose Kredite oder Rücklage von Gehalt, das dann im Amtsjahr ausgezahlt wird.

Ist aber eine Durststrecke, die zudem sehr arbeitsintensiv ist. Das kann man nicht verleugnen.
 

grond

*** KT-HERO ***
Horst schrieb:
Nehmen wir mal an, dass man im Schnitt tatsächlich 15h pro Monat abrechnet, dann landet man je nach Kanzlei zwischen 1200 EUR und 1800 EUR.
Waren das nicht 15 Stunden erlaubte Nebentätigkeit pro Woche? Ich habe nicht soviel gearbeitet und vom Ersparten gelebt, aber ich meine mich zu erinnern, der Rahmen war recht großzügig gesteckt.
 

radarschlumpf

Schreiber
Hallo,

da du es ja hinter dir hast - wie ging es nach dem Amtsjahr weiter? Hast du gleich nach dem AJ die Prüfung gemacht ? Wie lange ist man dann ohne Einkommen? Hast du dann gleich als PA angefangen?
 

Jansen

Schreiber
Hmm, ist bei mir schon eine Weile her, aber ich glaube , ich bin seinerzeit so auf durchschnittlich 3000 Euro gekommen. Hing aber von der Amtsjahrbelastung ab, in manchen Monaten habe ich sehr viel nebenbei gearbeitet, in anderen (den prüfungsnahen) sehr wenig.

An eine Stundengrenze seitens des FA kann ich micht erinnern, kann aber sein. Auf jeden Fall habe ich artig Steuern gezahlt und wurde nie vom FA ermahnt, dass ich zuviel arbeite...

Es gab, glaube ich, eine Stundengrenze von 20h (pro Woche oder pro Monat) seitens des DPMA, auf die man sich verpflichten musste. Vermutlich vor dem Hintergrund, dass man sich eben aufs Amtsjahr konzentrieren soll. Vielleicht hat's auch was mit der Sozialversicherung zu tun gehabt. Egal, ich hatte nicht den Eindruck, das irgendjemand das kontrolliert hätte...

Sehr vage Infos meinerseits, ist halt schon drei Jahre her. Allgemein ist mein Eindruck, dass man das Amtsjahr zumindest finanziell mit einer vernünftigen Kanzlei im Hintergrund sehr viel lockerer vorbeikriegt als man normalerweise vorher befürchtet.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Du rechnest einfach pro h 120€ ab, dann bringen 16h in der Woche mehr Geld als Du im Monat beim Studium, Aktenbearbeiten und Biertrinken brauchst.
 

radarschlumpf

Schreiber
So jetzt bin ichs nochmal... wie ist die Sicht von heute aus gesehen: Würdet ihr nochmal diese Ausbildung machen oder eher in einer Firma arbeiten? Wie gehts dann nach dem AJ weiter? Habt ihr gleich einen Job gefunden?
 

Horst

*** KT-HERO ***
Ja, jeder bekommt einen Job (Stand 10.10.08). Im Prinzip kannst Du Dich auf das Sofa legen und warten, bis die MittDPMA rauskommen, in denen die erfolgreichen Prüflinge abgedruckt sind. Dann klingelt das Telefon oder es flattert Post mit einem Stellenangebot rein.

Firma und Ausbildung schließen sich übrigens nicht aus. Du kannst auch in einem Unternehmen mit Patentabteilung die Ausbildung absolvieren, solange es dort einen Patentanwalt gibt, der Dich ausbildet (siehe diverse Threads).
 

PA2005

BRONZE - Mitglied
Kleine Ergänzung zur Eingangsfrage Nr. 3:

Man braucht beim Finanzamt mit der Steuererklärung nur die Gewinn/Verlustrechnung und ggf. die Umsatzsteuererklärung einzureichen, keine Rechnungen, Belege etc. Die Belege prüft das Finanzamt auf gesonderte Anforderung bzw bei einer Steuerprüfung (wovon ich bei uns Kandidaten noch nie gehört habe).

Wenn man keinen Steuerberater in Anspruch nehmen will, dann tut es eine handelsübliche bessere Steuersoftware, mit der man die Umsatzsteuervorauszahlungen elektronisch erledigen kann und die einem die Gewinn/Verlustrechnung und Umsatzsteuererklärung erstellt, nachdem man die Einnahmen und Ausnahmen eingegeben hat.
 

MuskelDoc

Vielschreiber
Ich kann auch nur einen Steuerberater empfehlen.

Tatsächlich geht es dann darum, welche Kosten aufgrund der Selbständigkeit anfallen und welche Kosten für die Ausbildung aufgewendet werden müssen.

Wenn man beispielsweise seine Selbständigkeit an seinem Wohnort ansiedelt und dann München als Ausbildungsort nimmt, kommen schon viele Kosten für Fahrten und Unterkunft zusammen.

Aber, wie gesagt, am geschicktesten ist da ein Steuerberater.

Mal so zum Vergleich..
Wir sagen ja auch jedem Erfinder er braucht einen Patentanwalt, wenn er möglichst grossen und guten Schutz will.
 
Oben