Teilzeitausbildung

Kask

GOLD - Mitglied
Guten Morgen,

hat jemand von Euch Erfahrungen mit einer Teilzeitregelung in der Ausbildung? Mir schweben beispielsweise 4 Tage die Woche vor. Mir ist klar, daß dies im wesentlichen mit dem Ausbilder zu verhandeln ist.

Aber wie steht es um die Anerkennung der Zeit durch das DPMA? Die Ausbildungsordnung macht über die Wochenarbeitszeit ja keinerlei Aussage. Intuitiv würde ich sagen: Ausbildungsdauer in der Kanzlei ist dann 32,5 Monate (= 26/4*5).


Gruß
K.ask
 
G

GAST_DELETE

Guest
Zumindest kann man in der Ausbildung beim PA Elternzeit nehmen, da ist also eine Teilzeitausbildung möglich und die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. Das Amtsjahr kann allerdings meines Wissens NICHT in Teilzeit gemacht werden. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dazu mal was auf den Seiten des DPMA oder der Kammer gefunden zu haben.
 

rasti

Vielschreiber
[quote:rasti]
rasti schrieb:
Sind Modelle bei der Kandidatenausbildung denkbar, bei denen der PA Kandidat Teilzeit an seiner alten Arbeitsstelle arbeitet und Teilzeit beim ausbildenden PA ?
Da der andere Thread in einer Gehaltsdiskussion mündete, nochmal ich mit obiger Frage....

Ich stelle mir vor, bei meinem bisherigen AG Teilzeit zu arbeiten und Teilzeit in einer Kanzlei die Kandidatenausbildung zu machen.

Wenn die Kanzlei nicht will geht es nicht, das ist klar. Ich kann mir aber bestimmte Konstellationen vorstellen, in denen auch die Kanzlei ein Interesse an dieser Art Beschäftigung haben könnte.

Frage : Geht es rechtlich überhaupt, wenn sich eine entsprechende Kanzlei (oder anderer Assesor) findet ?

Danke für eure Antworten !
 
R

Robby

Guest
An den heftigen Reaktionen dürftest Du erkennen:
Es wird Dich niemand einstellen.

Etwas anders sieht es meiner Meinung nach bei Eltern aus: Da würde ich als Ausbilder bei Eignung einen Versuch wagen.

Der Unterschied: Die berufliche Präferenz muss klar sein.
 

rasti

Vielschreiber
Robby schrieb:
An den heftigen Reaktionen dürftest Du erkennen:
Es wird Dich niemand einstellen.
Da mein jetztiges Gehalt für die Kanzlei evtl. zu hoch ist.
In Vollzeit als Kandidat. Habe ich verstanden.
(viersprachige promovierte Ingenieure mit 10 Jahren Berufserfahrung, davon die Hälfte in der Wirtschaft gibt's aber halt nicht sooo viele, Frage von Angebot und Nachfrage).


Etwas anders sieht es meiner Meinung nach bei Eltern aus: Da würde ich als Ausbilder bei Eignung einen Versuch wagen.
Würde jeder als Eltern bei seinen Kindern. Ich habe aber keine Eltern mit den benötigten Vorraussetzungen. Deine Antwort legt aber nah, dass eine PA Kandidatenanstellung prinzipiell in Teilzeit erfolgen kann oder bezog sich die Aussage auf Vollzeitanstellung mit überzogenen Gehaltsforderungen des Kandidaten ?
Der Unterschied: Die berufliche Präferenz muss klar sein.
Ist da was unklar ?
 
A

Andersversteher

Guest
rasti schrieb:
Robby schrieb:
An den heftigen Reaktionen dürftest Du erkennen:
Es wird Dich niemand einstellen.
Da mein jetztiges Gehalt für die Kanzlei evtl. zu hoch ist.
In Vollzeit als Kandidat. Habe ich verstanden.
Etwas anders sieht es meiner Meinung nach bei Eltern aus: Da würde ich als Ausbilder bei Eignung einen Versuch wagen.
Würde jeder als Eltern bei seinen Kindern. Ich habe aber keine Eltern mit den benötigten Vorraussetzungen.

Der Unterschied: Die berufliche Präferenz muss klar sein.
Ist da was unklar ?
Hm, ich habe das etwas anders verstanden. Ich vermute, wenn Du nur in Teilzeit ausgebildet werden willst, und die andere Hälfte deiner Zeit beim bisherigen Arbeitgeber verbringst, dann ist da eben die "berufliche Präferenz" nicht so richtig klar - ist dir dann der alte Job, mit der guten Bezahlung, wichtiger oder die Ausbildung zum Patentanwalt? Das wird sich eine mögliche Ausbildungskanzlei wohl überlegen. Auch und gerade dann, wenn Du "nur" wegen der Bezahlung nicht in Vollzeit ausgebildet werden willst.

Auch den Kommentar mit den Eltern hätte ich anders verstanden - ich denke, wenn Du deshalb Teilzeit ausgebildet werden willst, weil Du nebenher deine Kinder zu betreuen hast, würde ein Ausbilder darauf evtl. eher eingehen. Weil du eben zeigen würdest, dass Du trotz Kindererziehungszeit die PA-Ausbildung als oberstes Ziel hast und Dich da reinhängst. Aber nebenher einen anderen Job zu haben, lässt vielleicht eher an dem Ziel zweifeln (und nur die blinkenden Eurozeichen in den Augen sehen).

Trotzdem natürlich viel Erfolg bei der Suche.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Um Deine Frage mal direkt zu beantworten:

Die deutsche Ausbildung ist in der Patentanwaltsausbildungsordnung geregelt. Dort steht meines Wissens nicht explizit etwas von Vollzeit. Sie geht aber mehr oder weniger selbstverständlich davon aus. Ein Anruf beim DPMA bringt hier abschließende Erkenntnis, bspw. ob der Präsident Ausnahmen verteilt.

Bei dem Erwerb der 3 Jahre für die EPA-Prüfung ist explizit Vollzeit vorgeschrieben. Teilzeit wird nicht anerkannt, d.h. 6*0,5 = 0, so wurde es mit persönlich vom Amt auf Nachfrage erklärt.
 
R

Robby

Guest
Danke für die ausführlichen erklärenden Hinweise vom Andersversteher....

Zur Rechts- oder Tatsachenlage: Die deutsche Ausbildung in Teilzeit - kein großes Problem. Das Amtsjahr muss allerdings auf dem Papier in Vollzeit geleistet werden. Da gibt es allerdings auch Beispiele, die das gut hinbekommen haben, im Gericht besteht schließlich selten (meist nur nachmittags) Anwesenheitszwang.

Beim EPA: Diese Auskunft erstaunt mich, schließlich gibt es auf dem Bogen, den man für seinen Schützling unterschreiben muss, extra ein paar Zeilen zur Begründung, warum nicht Vollzeit und wieviel genau. Aber es geht auch viel einfacher: Man muss nur unterschreiben (als Ausbilder), ob man jemanden 3 Jahre lang "im Praktikum auf Vollzeitbasis" ausgebildet hat. Wo und zu welcher Tagszeit wie ausgebildet wurde, wird nicht nachgefragt (das regelt die VEP sehr unscharf). Und zu einer guten Ausbildung gehört auch das häusliche Studium, oder?!? Und wieviel bei einem "Praktikum" bezahlt wird, ist wohl einschlägig bekannt... Da wird ja wohl das halbe Gehalt völlig ausreichen. Ich werde sofort mal die Kandidatengehälter auf die Hälfte reduzieren:)

siehe letzte Seite hier:
http://eqe.european-patent-office.org/site/pdf/applic/2007_de_firstsitter_editable_v2.pdf
 

Horst

*** KT-HERO ***
Vorschriften über die Zulassung Art. 10 II "...auf Vollzeitbasis...".

Wobei nach dem Wortlaut streitbar wäre, ob sich dieses "auf Vollzeitbasis" auf den Zeitraum von 3 Jahren bezieht oder auf die Tätigkeit selbst. Laut Dame vom Amt - wie gesagt - auf die Tätigkeit selbst.

Insofern verwundert mich wiederum die entsprechende Passage in dem Formular. Entweder war meine Information falsch oder in dem Formular ist eine blitzsaubere Falle ausgelegt.
 
B

brix

Guest
@ Wenn die Kanzlei nicht will geht es nicht, das ist klar. Ich kann mir aber bestimmte Konstellationen vorstellen, in denen auch die Kanzlei ein Interesse an dieser Art Beschäftigung haben könnte.


Und welche Konstellationen wären das?
Ansonsten würde ich eine "Probelauf" vorschlagen, d.h. Kanzleien, die in Frage kommen, anrufen und dieses Modell vorschlagen. Bin schon sehr gespannt auf Ihre Erfahrungen!
 

rasti

Vielschreiber
brix schrieb:
@ Wenn die Kanzlei nicht will geht es nicht, das ist klar. Ich kann mir aber bestimmte Konstellationen vorstellen, in denen auch die Kanzlei ein Interesse an dieser Art Beschäftigung haben könnte.


Und welche Konstellationen wären das?
Zum Beispiel in genau der Kanzlei die meine jetzige Firma in Fragen des gew. Rechtsschutzes vertritt...
 
I

Ich weiß es

Guest
hallo Rasti,
ich war mal in ner Kanzlei, da gab es einen Kandidaten, der nur 3-4 Tage die Woche in der Kanzlei arbeitete. Nebenjob hatte er aber keinen soweit ich weiß. Dafür dauerte dann halt die Ausbildung länger. Den Fall gibt es also. Hagen und AG machst Du ganz normal wie alle andern.

Vielleicht hilft Dir das weiter.

Kannst ja auch mal bei direkt beim DPMA fragen.
 
G

Goldi

Guest
Wir haben eine "Teilzeitmutti" (jetzt nicht gleich schlagen, ist eine sehr geschätze Kollegin): Hagen läuft ganz normal in zwei Jahren, Ausbildungszeit für DE und EP verlängert sich entsprechend (Auch wenn es in der PatAnwAPO nicht so drinsteht)
Amtsjahr geht nur "as is", allerdings kann man den Beginn so lange rausschieben, wie auch Elternzeit beantragt werden könnte. Und, wie der Vorredner sagte: Letztlich ist das AJ ja mit ca. 30h/Woche zu absolvieren. Übel sind nur die häufigen, kurzen Veranstaltungen, die viel Fahrzeit vernichten.
 
M

Mal von der anderen Seite aus betrachtet

Guest
Der jetzige Arbeitgeber hält rasti doch sicher für einen guten Mann? Dann hat er bei 10 Jahren Berufserfahrung, tollen Sprachkenntnissen etc. vermutlich längst eine Führungsposition im mittleren Management und weiterer Aufstieg ist nicht nur geplant, sondern in Sicht.

Dann wird der Arbeitgeber die ganze Idee für ziemlich dämlich halten: Warum sollte er einen Topmann die Hälfte der Arbeitszeit woanders arbeiten lassen? Und dann noch, damit dieser seinen absehbaren Absprung aus dem Unternehmen bezahlt vorbereiten kann? Für eine Gründung einer bisher nicht vorhandenen und offenbar nicht dringend benötigten kleinen Einmannpatentabteilung wäre rasti überqualifiziert und viel zu teuer.

Als Teilzeitkraft ist so ein Mann während der PA-Ausbildung für den bisherigen Arbeitgeber wertlos: Unmotiviert (er will ja auf was ganz anderes hinaus), als Personalführung aufgrund halbtägiger Abwesenheit ungeeignet; Auswärtstermine kann er aufgrund des anderen Jobs gar nicht mehr oder nur eingeschränkt wahrnehmen; als Forscher/Entwickler bald auf dem Abstellgleis, weil sein Zulernpotential zeitlich und arbeitsmäßig anderweitig gebunden ist.

Es gäbe nur einen Grund für den Arbeitgeber, dem Projekt zuzustimmen: Er hält rasti für eine überbezahlte Niete und will ihn ohnehin loswerden. Dann spart er durch die Teilzeitausbildung schon mal gleich die Hälfte des Gehaltes, muss keine sonst erforderliche Abfindung mehr zahlen etc.

Imho wäre es für rasti gefährlich, auch nur die Idee seinem Arbeitgeber zu unterbreiten, wenn er nicht einen Karriereknick riskieren will: Seine Motivation könnte in dessen Sicht in Zweifel geraten. Eine intensive, etwa zwei- oder dreiwöchige Tätigkeit bei der betreuenden Patentanwaltskanzlei zwecks tiefgreifender Einarbeitung in die gesamte Materie des Patentwesens ließe sich dagegen sicherlich für einen zukünftigen Leiter einer Forschungsabteilung oder so als sinnvoll verkaufen und das macht die Kanzlei für den Mandanten sicher auch sehr gern.
 
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