Nicht-Vater schrieb:
Die zeitliche Belastung, die durch die Ausbildung bei den Patentbehörden entsteht, ist ohnehin schon lächerlich. Warum dann auch noch Teilzeit ...?
Merkwürdige Ansicht. Soviel ich gehört habe, variiert die zeitliche Belastung inbesondere in der Zeit beim Amt ganz erheblich von Prüfer zu Prüfer. Von vorherein weiß der Kandidat also schon mal gar nicht, woran er ist (sein wird).
Weiterer Punkt: Gerade die Behörden nehmen es bei allem besonders genau - jedenfalls, wenn man etwas von ihnen will. Bei "echten" Beamten ist alles bis ins Detail geregelt (und vor allem: überhaupt möglich). Es kann ja nicht sein, dass hier von irgendwelchen inoffiziellen Arbeitszeiten die Rede ist. Entweder es gibt eine offizielle Angabe oder nicht. Ich kenne keine, gehe also offziell von Vollzeitbelastung aus - was ja wohl auch der Realität entsprechen dürfte.
Fakt ist, die zeitliche Belastung im Amtsjahr ist einschließlich von Seminaren und Lerngruppen usw. erheblich. Wo man als Arbeitnehmer (u.a. in der Kanzlei/Industrie) also Eltern-Teilzeit nehmen konnte (verteilen der Last auf z.B. doppelte Kandidatenzeit), geht das im Amtsjahr auf einmal nicht mehr?!? Soll man das Kind also ab dem Moment einfrieren? Genial.
Wer schon mal mit (Klein-)Kind für Hagen gelernt hat, weiß, wovon ich rede.