Teilzeit während der Ausbildung

V

Vater

Guest
DPMA schrieb:
Die Ausbildung bei den Patentbehörden kann nicht in Teilzeit durchgeführt werden.
Dolle Show. Der Kanzleiausbilder darf sich mit Teilzeitproblemen herumschlagen, der liebe Staat sagt einfach "geht nicht". Punktum. Sehr elternfreundlich, wirklich. Gerade bei den Behörden ist es doch wohl erheblich einfacher (und auch verbreiteter), Teilzeit zu verwirklichen als in der Kanzlei/Industrie.

Dieses Merkblatt offenbart keine Information, die nicht jedem Arbeitnehmer eh schon bekannt sein sollte.

Wie sagte schon Asterix: Die spinnen, die Römer.
 
N

Nicht-Vater

Guest
@ Vater:

Bevor Du auf die Barrikaden gehst. Informiere Dich doch erst einmal, wie die Ausbildung in den Patentbehörden aussieht. Die zeitliche Belastung, die durch die Ausbildung bei den Patentbehörden entsteht, ist ohnehin schon lächerlich. Warum dann auch noch Teilzeit ...?

Grüsse

Nicht-Vater
 
V

Vater

Guest
Nicht-Vater schrieb:
Die zeitliche Belastung, die durch die Ausbildung bei den Patentbehörden entsteht, ist ohnehin schon lächerlich. Warum dann auch noch Teilzeit ...?
Merkwürdige Ansicht. Soviel ich gehört habe, variiert die zeitliche Belastung inbesondere in der Zeit beim Amt ganz erheblich von Prüfer zu Prüfer. Von vorherein weiß der Kandidat also schon mal gar nicht, woran er ist (sein wird).

Weiterer Punkt: Gerade die Behörden nehmen es bei allem besonders genau - jedenfalls, wenn man etwas von ihnen will. Bei "echten" Beamten ist alles bis ins Detail geregelt (und vor allem: überhaupt möglich). Es kann ja nicht sein, dass hier von irgendwelchen inoffiziellen Arbeitszeiten die Rede ist. Entweder es gibt eine offizielle Angabe oder nicht. Ich kenne keine, gehe also offziell von Vollzeitbelastung aus - was ja wohl auch der Realität entsprechen dürfte.

Fakt ist, die zeitliche Belastung im Amtsjahr ist einschließlich von Seminaren und Lerngruppen usw. erheblich. Wo man als Arbeitnehmer (u.a. in der Kanzlei/Industrie) also Eltern-Teilzeit nehmen konnte (verteilen der Last auf z.B. doppelte Kandidatenzeit), geht das im Amtsjahr auf einmal nicht mehr?!? Soll man das Kind also ab dem Moment einfrieren? Genial.

Wer schon mal mit (Klein-)Kind für Hagen gelernt hat, weiß, wovon ich rede.
 
N

Nicht-Vater

Guest
@ Vater:

Ich weiß im Gegensatz zu Dir, wovon ich rede, da ich das Amtsjahr bzw. die Ausbildung bereits absolviert habe und die zeitliche Belastung (bzgl. der Pflichttermine) einschätzen kann. In meiner Lerngruppe waren ein Vater (3 Kinder !!!) und eine Mutter (1 Kind), die sehr gut zurecht kamen .... und nicht nach Teilzeit geschrien haben ;-).

Grüsse
Nicht-Vater
 
V

Vater im Amtsjahr

Guest
Das Problem ist nicht die Belastung in Wochenstunden (die ist -Kanzleiarbeiten nicht mitgerechnet - eher mäßig).
Da die Seminare manchmal von 9 bis 13 Uhr gehen, manchmal von 13 bis 16:30 Uhr muss man eine ganztägige oder eine flexible Konderbetreuung haben.
 
V

Vater

Guest
Nicht-Vater schrieb:
Ich weiß im Gegensatz zu Dir, wovon ich rede
Oh ja, aus eigener Erfahrung wie man sieht. Schön eng, das Blickfeld. Weiter so!

Nicht-Vater schrieb:
, da ich das Amtsjahr bzw. die Ausbildung bereits absolviert habe und die zeitliche Belastung (bzgl. der Pflichttermine) einschätzen kann
Schön für Dich, gratuliere. Leider wird man zwischen Pflicht und Nichtpflicht schlecht unterscheiden können. Ich bin sogar der Meinung, dass man die Kollegenarbeit für den Lebensunterhalt ebenfalls mitrechnen muss.

Wenn sich also der Amtsschimmel schon mal mit dem Teilzeitproblem befasst und deswegen die Anwaltszeit verlängert, wieso ermöglicht er die Verlängerung des Amtsjahres nicht auch einfach? Wo wäre das Problem?

Das ist ganz einfach eine prinzipielle Frage.

Nicht-Vater schrieb:
Vater (3 Kinder !!!) und eine Mutter (1 Kind), die sehr gut zurecht kamen
Gut, dass Du das beurteilen kannst.


Nicht-Vater schrieb:
.... und nicht nach Teilzeit geschrien haben ;-).
Das hätte Dir gegenüber wahrscheinlich auch wenig Sinn gehabt.

Aber nachdem das Amt so ein tolles Merkblatt verfasst, scheint das Thema ja irgendwo zu existieren. Warum also diese Inkonsequenz?
 
P

paule

Guest
könnte mal jemand, der es weiss, die zeitliche Belastung bezüglich der Pflichttermine quantifizieren? Ist es realistisch, dass man sich auch an Wochentagen außerhalb von München bei seiner Familie oder in der Ausbildungskanzlei rumtreibt?
 
K

Kand im Amtsjahr

Guest
Wir haben typischerweise halbtags Pflichttermine (morgens oder nachmittags)
 
R

Robby

Guest
Ich wüsste nicht, was ein Teilzeit-Amtsjahr an der tageszeitlichen Lage der Pflichttermine ändern würde. Tatsächlich ist die zeitliche Belastung absolut gesehen vollkommen verkraftbar. Wer das anders sieht, wird sich später als zugelassener PA noch ganz schön umschauen...

Sinnvollerweise könnte man dem Amt den Vorschlag unterbreiten, erziehende Eltern nur an entweder Vormittags- oder Nachmittags-Terminen pflichtweise einzubestellen (durch geeignete Organisation oder einfache Freistellung).
 
P

paule

Guest
Ich als Nicht-Münchener Kandidat wäre eher für eine Komprimierung auf 2 - 2,5 Tage statt jeden Tag halbtags. Man kann's aber stundenplantechnisch leider nie jedem recht machen - war schon in der Schule so. Kann man bei den Pflichtterminen eigentlich auch (natürlich nur in schweren Notfällen.. ) mal fehlen?
 
K

Kanbert

Guest
paule schrieb:
[...]
Kann man bei den Pflichtterminen eigentlich auch (natürlich nur in schweren Notfällen.. ) mal fehlen?
Es gibt IIRC 16 Tage Urlaub vom Amt, die auch für absehbare "Notfälle" genutzt werden können.

Gruß,
Kanbert.
 
Oben