Teilzeit freie Mitarbeit Selbstständigkeit

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Patti

Guest
Liebe Kollegen,

ich stehe kurz vor der Entscheidung, eine Anstellung als Patentanwaltskandidat zu suchen oder gegebenfalls diese Idee aufzugeben. Aufgrund meiner familiären Situation möchte ich langfristig als freier Mitarbeiter (stundenweise) oder auf einer halben Stelle arbeiten. Sehr gerne auch von zuhause aus- gegebenenfalls auch selbstständig. Ist dies nach eurer Erfahrung generell möglich (nach der Ausbildung zum Patentanwalt bzw. nach der Europäischen Prüfung)- bzw. meint ihr, dass es möglich ist bereits die Ausbildung in Teilzeit zu gestalten??? Wie hoch ist das zusätzliche Studienpensum? Wie sieht es mit den Verdienstmöglichkeiten in und nach der/den Ausbildungen aus?

Unabhängig von der Frage Teilzeit oder nicht- wie sieht so ein Weg in die Selbstständigkeit aus, würdet ihr dazu raten, was sind eure Erfahrungen?

Danke

Patti
 
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Robby

Guest
  • zum Verdienst: siehe die vielen einschlägigen Threads im Forum.
  • zur Teilzeit: Nach der Prüfung kein Problem, fachliches Können vorausgesetzt. Während der Ausbildung: kritisch, mir ist kein Fall bekannt. Grundsätzlich denke ich, dass man zwar Aussetzen kann (bspw. zwischen Kanzlei und Amtsjahr oder zwischen den Prüfungen), die Ausbildung aber nicht mit Teilzeit venünftig durchbekommt.
  • von zu Hause aus: dito.
 
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GAST_DELETE

Guest
Selbständigkeit und Teilzeitarbeit als fertiger PA geht wohl nur, wenn man auf Kollegenarbeitsbasis die überschüssige Arbeit erledigt, die natürlich jederzeit kurzfristig ausfallen kann, und damit auch das Einkommen.

Partner oder Sozius einer Kanzlei bei Teilzeitarbeit und das auch noch von zuhause aus ist unrealistisch.
 
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Gast 2

Guest
Muss es unbedingt eine Kanzlei sein, oder war die Frage allgemeiner gemeint?

In einer Industriepatentabteilung ist sowohl Home-Office als auch Teilzeit häufig möglich!

Da man als Industriekandidat(in) die deutsche Prüfung erst nach 8 Jahren machen kann und ohnehin mit der EP-Prüfung beginnt, ist die Ausbildung zeitlich auch stärker entzerrt als in einer Kanzlei, bei der alles am Anfang "geballt" kommt.
 
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neugieriger

Guest
Gast schrieb:
Partner oder Sozius einer Kanzlei bei Teilzeitarbeit und das auch noch von zuhause aus ist unrealistisch.
Ist es denn wirklich nicht moeglich? Man kann ja auch verlaesslich immer halbtags anwesend sein und einige Arbeit mit nach Hause nehmen?

Oder fuer ein oder zwei Jahre eine Teilzeitphase einschieben?
 
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Robby

Guest
Es war nach Patentanwaltskandidat gefragt, da hab ich nicht an die Industrie gedacht. Es stellt sich ohnehin die Frage, ob es nicht von vornherein günstiger ist, ohne konkrete Prüfungsabsichten zu arbeiten, wenn man Teilzeit arbeiten will. Auch ist in Industrieabteilungen das "home office" auf dem Vormarsch.
 
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Robby

Guest
@Neugieriger: Das ist Vertragsfreiheit. Wenn Du also Partner findest, die sowas mitmachen, ja.
 
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neugieriger

Guest
Robby schrieb:
@Neugieriger: Das ist Vertragsfreiheit. Wenn Du also Partner findest, die sowas mitmachen, ja.
Ok, und sind dir Faelle bekannt, wo soetwas funktioniert? Gibt es denn Patentanwaelte, die fuer einige Jahre weniger arbeiten, um sich um Kinder zu kuemmern?

Oder sollte man sich gleich darauf einstellen, dass Patentanwalt (nicht in der Kandidatenphase, sondern spaeter) immer ein fulltime Job ist?
 
P

Patti

Guest
Vielen Dank für die rege Diskussion!! Wie sind denn üblicherweise die Vertragsmodalitäten bei der Kollegenarbeit?

Patti
 
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Plempi

Guest
wieso will jemand, der nicht einmal kollege ist, die modalitäten von verträgen wissen, die sowieso erst in höchstens z.b. 6 jahren in frage kommen?
 
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Robby

Guest
@Neugieriger: Mir sind Fälle bekannt, die liefen allerdings alle so, dass zuerst voll vereinbart war und auch stattgefunden hat und später (bereits nach wenigen Jahren, nicht erst mit 65) auf halb gewechselt wurde. Die betroffenen anderen Partner waren gelinde gesagt angesäuert. Ich würde das ohne vorherige Ankündigung nicht zur Nachahmung empfehlen.

Ansonsten bleib ich dabei: Wenn jemand hauptsächlich Teilzeit arbeiten will, soll er sich das mit der Prüfung gut überlegen, es (Aufwand + Gehaltsverlust) rentiert sich mE nicht.

Zu den Verträgen: Kollegenarbeit funktioniert vertraglich nicht anders als alle sonstige Auftragsarbeit auch: Auftrag, Arbeiten, Abrechnen.
 
O

optimist

Guest
Die Kandidatenausbildung als Teilzeitarbeiter könnte in der Tat problematisch sein.

Ansonsten denke ich, dass der Beruf des Patentanwalts sich hervorragend für Teilzeitarbeit eignen sollte. Die Arbeit lässt sich gut aufteilen, da man selten die ganze Woche an einer Sache sitzt, sondern viele verschiedene Sachen bearbeitet.

Zudem bieten doch die Modelle für Partnerschaften und Kollegenarbeit beliebig viel Freiraum für alle möglichen Regelungen, sofern man sich einigt.
 
W

Weiterfragende

Guest
Optimist schrieb:
Ansonsten denke ich, dass der Beruf des Patentanwalts sich hervorragend für Teilzeitarbeit eignen sollte. Die Arbeit lässt sich gut aufteilen, da man selten die ganze Woche an einer Sache sitzt, sondern viele verschiedene Sachen bearbeitet.
So in etwa habe ich mir das auch gedacht. Ich stehe vor Abschluss meiner Promotion, mein Mann ist ebenfalls promovierter Physiker. Ich habe viel Zeit und Energie in meine Ausbildung bislang investiert, und natuerlich moechte ich dann auch einen guten Job spaeter. Kinder wollen wir allerdings auch. Und auch mit vielen Betreuungsmoeglichkeiten wird es wohl so sein, dass einer von uns jeweils einige Zeit Teilzeit arbeitet wird, oder aber einen Job findet der flexible Arbeitszeiten bzw. Homeoffice ermoeglicht.

Das Berufsbild des Patentanwalts sagt mir sehr zu, aber ich moechte meine Berufswahl auch danach auswaehlen, dass eine Teilzeitarbeitet zumindest fuer einige Jahre denkbar ist. Daher werde ich mich auch fuer kein Traineeprogramm o.ae. bewerben, da so etwas als Fuehrungskraft viel schwieriger waere.

Ansonsten bedeutet Teilzeitarbeit auf jeden Fall einen GEhaltsverlust, egal in welchem Beruf. Auch bin ich noch deutlich unter 30, also habe ich noch genuegend Zeit, Geld zu verdienen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Theoretisch mag Selbständigkeit und Teilzeit miteinander vereinbar sein. Praktisch ist mir kein einziger Fall bekannt. Als freiberuflicher Partner muß man sich "nebenbei" um einiges mehr als die Aktenbearbeitung kümmern, was bis zu einigen Stunden pro Tag in Anspruch nimmt. Außerdem muß man präsent sein, sowohl für Mandanten als auch für das Büro.

Als Angestellter, dessen Aufgabe fast ausschließlich in der Aktenbearbeitung liegt und der ein darauf abgestimmtes (eher festes) Gehalt bekommt, kann man sicherlich leichter einen Vertragspartner finden.

Fazit: Wenn man die richtigen Partner findet ist alles möglich, realistisch betrachtet, käme eher eine Angestelltenposition in Betracht.
 
A

Anwalt

Guest
bitte: nicht entmutigen lassen.

es gibt kinderfreundliche kanzleien in der republik, die auch dafür verständnis haben, wenn die kinder ferien haben oder überraschend krank werden.

es muss nicht immer die entscheidung getroffen werden, ob karriere oder kinder.

man muss sich aber bewusst sein, dass man möglicherweise aber keinen job in einer top kanzlei findet.

ich denke auch, dass es realistisch ist, über die 10jahres regel die ausblidung zu machen. aber hier muss die teilzeit mit dem amt geklärt werden.
 
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