Technische Befähigung - Reicht die SHK Stelle?

Timar

Schreiber
Hallo Kandidaten

gerade noch Physik Studium fertig, interessiere ich mich sehr dafür Patentanwalt zu werden. Voraussetzung dafür ist die technische Befähigung, bei der man nachweisen muss, dass man 1 Jahr in einem technischen Beruf gerarbeitet hat. Wie ich gehört habe, ist da auch ein Praktikum während des Studiums ausreichend.

Ein Praktikum in dem Sinne habe ich nicht absolviert. Jedoch habe ich mehr als 2 Jahre als Studentische Hilfskraft in einem Institut gearbeitet wo ich viele unterschiedliche Experimente durchgeführt habe und mich ins Forscher Team eingebracht hab.

Weiß jemand ob diese SHK Tätigkeit als technische Befähigung den Anforderungen genügt oder muss ich tatsächlich erst noch ein Jahr arbeiten bevor ich mich als Patentanwaltskandidat bewerben kann.

Vielen Dank für Eure Zeit

Micha
 

PatFan

GOLD - Mitglied
Hallo Timar,

bei mir wurde sie anerkannt, aber nur hochgerechnet auf eine Vollzeitstelle. Bei 12 Wochenstunden also nur zu einem Drittel. Ich denke, heute wird es immer noch so gemacht.

Wichtig ist, dass der Prof. bescheinigt, wielange Du gearbeitet hast und dass eindeutig die experimentelle Tätigkeit (keine Lehre, Kopiertätigkeit etc.) aus der Bescheinigung hervorgeht. Meist sind die Hochschulen aber recht flexibel, was die Formulierung angeht.

Gruß PatFan
 
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