K
kai
Guest
In den Formulierungen zu den persönlichen Voraussetzungen in der Patentanwaltsordnung heißt es immer das ein "ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss" vorgewiesen werden muss. Ist diese Bedingung auch erfüllt, wenn man an einer Technischen Universität den Abschluss "Diplom Wirtschaftsingenieur" absolviert hat?