Sitten und Gebräuche bei der Verfahrenskostenhilfe?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

es sieht so aus, als käme nun erstmals ein Einzelerfinder mittels Verfahrenskostenhilfe auf mich zu...

Bitte um Tipps, wie man sich dabei verhalten sollte...

Ganz tief ducken, oder freudig die Arme ausbreiten?

Wer bezahlt dabei meine Rechnungen, und wie hoch dürfen die überhaupt maximal werden?

Oder gibt's vielleicht jemand, der mir diesen Kelch abnimmt? Neugründer mit hohen Fixkosten und ohne Mandantschaft bitte melden,

Grüße Kurt
 

EK

*** KT-HERO ***
Tu es nicht!

Doch, tu es!

Nein!

Doch!

Nein!

Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaargh!

Er wird es nicht tun, da er a) sich den vorprogrammierten Ärger ersparen möchte und b) sich vorstellen kann, etwas besseres mit seiner Zeit anzufangen.
 
B

Bedenkentraeger

Guest
Aber darf er ihn einfach so wegschicken? Standesrecht?
 
C

Collie

Guest
da es sich meistens um Anmeldung eines Perpetuum Mobile handelt, besteht doch meistens ein Kollisionsfall mit einer schon vorhandenen Perpetuum-Mobile-Anmeldung, oder? ;-)
 
P

PatFan

Guest
Kurt schrieb:
es sieht so aus, als käme nun erstmals ein Einzelerfinder mittels Verfahrenskostenhilfe auf mich zu...

Bitte um Tipps, wie man sich dabei verhalten sollte...
Einen Schritt zur Seite gehen und ihn vorbeilaufen lassen:)

Kurt schrieb:
Hallo Forum,
Wer bezahlt dabei meine Rechnungen, und wie hoch dürfen die überhaupt maximal werden?
Zahlen tut sie die Bundeskasse in Weiden, aber: Erst nach Abschluß des Verfahrens wird der Erstattungsantrag gestellt, die Zahlung dauert dann gerne mal ein Jahr oder länger!

Kurt schrieb:
... wie hoch dürfen die überhaupt maximal werden?
Es gibt ein Gesetz zur Erstattung der Gebühren des Vertreters dort ist die Höhe geregelt. Es kommen so etwa 600-850,00€ pro Patentanmeldung raus, wenn Du die Prüfung durchziehst und alles abrechnest (Kopien etc.) Lohnt nicht wirklich!

Also lass es, wenn es irgendwie geht und täusch einen Kollisionsfall vor. Der so ausgeprägte Mandant neigt übrigens gerne zu dutzenden Telefonaten am Tag, sinnlosen Teilungen, immer neuen Anmeldungen (kostet ja nichts), langen Besprechungen und Erklärungen zum Patentrecht etc.

Gruß PatFan
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi PatFan,

danke für die Infos...
PatFan schrieb:
Es gibt ein Gesetz zur Erstattung der Gebühren des Vertreters dort ist die Höhe geregelt. Es kommen so etwa 600-850,00€ pro Patentanmeldung raus
Ach du Sch....

Öhm, das rechne ich sonst ja für ne Bescheidserwiderung ab...

Sorry, bei allem Respekt für den klassischen "verkannten Erfinder" -- aber ich bin doch nicht das Sozialamt, und auch nicht die staatliche Forschungsförderung...?

Grüße Kurt
 
P

PatFan

Guest
Kurt schrieb:
Genau bekommst Du nach §2 VertrGebErstG:

  • für die Patentanmeldung: 13/10
  • das Prüfungsverfahren: 7/10
  • Einspruch: 10/10
  • Beschwerde: 3/10
  • Einspruchsbeschwerde: 13/10

nach § 3
  • Gebrauchsmustereintragung 10/10
  • Löschungsverfahren 15/10
des Gebührensatzes, der sage und schreibe € 360,00 beträgt. Jubel!!

Das sind dann für die Patentanmeldung inklusive des ganzen Prüfungsverfahrens: 20/10= €720,00 plus Kopien, zahlbar ein bis zwei Jahre nach Patenterteilung.

Aber vielleicht hast Du ja Glück, und drei oder vier Einsprechende greifen das Patent an, dann kannst mit Beschwerde nochmal ca. 600,00 € abrechnen, bist aber auch einen halben bis ganzen Tag beim BPatG beschäftigt und must das Amtsverfahren vorher durchziehen (so 6 Entgegenhaltung pro Einspruch lesen, Anmeldung anpassen, Erfinder beraten, evt. mündliche Verhandlung beim Amt etc.

Na, hat noch jemand Lust?

PS.: Ich vergas natürlich: Wer dabei was länger liegen lässt oder einen Fehler macht, haftet natürlich genauso wie bei jedem anderen Mandat, nur dass der Kläger auch den Schadenersatzprozeß nicht bezahlen muss, sondern da PKH bekommt.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Autsch...!

Danke und Grüße Kurt

(Öhm, wie findet die PAK dann eigentlich überhaupt noch einen "Dummen" in solchen Fällen...?)
 
P

PatFan

Guest
Trotz allem gibt es ja noch sozial eingestellte Anwälte.

Und schön sind auch die Mandanten, die erst am Ende der Beratung oder gar nach Anfertigung der Anmeldung mit der VKH rausrücken.

Klar müssten sie zahlen, aber nackten Mandanten in die Tasche greifen, schließlich kriegen sie ja VKH.

Gruß PatFan
 

smartpat

SILBER - Mitglied
Hier in den USA ist Vorkasse bei privaten Erfindern die gängige Methode. Das USPTO hat sogar Regeln, wonach ich zwei verschiedenen Konten führen muss - eines für meine bereits verdienten Leistungen und ein anderes für Vorauszahlungen meiner Mandanten.

Bietet sich das nicht auch in Deutschland an?
 
G

Gert

Guest
Klar Vorauskasse bei Leuten, bei denen es einem egal ist, ob sie Mandant sind oder nicht. Das bei der Bank gesondert geführte Treuhandkonto erübrigt sich, wenn man die eigene Buchhaltung im Griff hat und auf dem Kanzlei-Konto immer mindestens den eingezahlten Betrag aus der Vorauskasse (plus eventuell anderer vorhandener Mandanten-Gelder aus bspw. Gutschriften oder Vergleichen) hat.

VKH ist so eine Sache.... Es gibt da auch manchmal die Möglichkeit zum BGH zu kommen. Da gibt es einen speziellen Menschen, der am BPatG und BGH hinlänglich bekannt ist (und gar nicht mal schlechte Erfindungen hat).
 
E

Einzelerfinder-Versteher

Guest
In meiner Kandidatenzeit am DPMA habe ich einige Fälle eines sehr produktiven Einzelerfinders zu Gesicht bekommen (z.B. Violine fuer einseitig armamputierte Violinvirtuosen, Vorrichtung zur Öffnung von Briefbomben u.a. ), die sämtlich über VKH liefen und von demselben PA-Kollegen betreut wurden. Wegen letzterem Umstand habe ich mich gefragt, ob die systematische Betreuung sehr produktiver aber hilfsbedürftiger Einzelerfinder über VKH auch ein lohnendes Geschäftsmodell sein kann, mich dann aber dagegen entscheiden müssen, da ich leider regelmäßig Interessenskonflikte mit meinen anderen Mandanten feststellen mußte. Ansonsten darf man nach Standesrecht ein Mandat unverzüglich ablehnen (§ 40 Patentanwaltsordnung)
 
G

gast2000

Guest
Einzelerfinder-Versteher schrieb:
In meiner Kandidatenzeit am DPMA habe ich einige Fälle eines sehr produktiven Einzelerfinders zu Gesicht bekommen (z.B. Violine fuer einseitig armamputierte Violinvirtuosen, Vorrichtung zur Öffnung von Briefbomben u.a. ), die sämtlich über VKH liefen und von demselben PA-Kollegen betreut wurden.
Hallo,

war/ist das möglicherweise derselbe Erfinder mit den sturzverletzungspräventierenden Fallschuhen?
 
Oben