... schließlich will man deutscher PA werden.
Das stimmt zwar, aber der muss auch etwas über US-Recht wissen. Das gehört auch zum Ausbildungsziel und ist auch in den Richtlinien ausdrücklich genannt. Schließlich möchte der Mandant ja von seinem deutschen Anwalt wissen, ob der Gang in die Staaten lohnt oder nicht. Man denke an eine für ein Patent neuheitsschädliche Vorveröffentlichung, aufgrund derer nur ein deutsches Gebrauchsmuster angemeldet wurde. Sicher sollte der Mandant dann aufgeklärt werden, daß er auch noch ein US-Patent anmelden kann und der Anwalt sollte die Fristen hierfür kennen. Oder ein Discovery-Verfahren zur selbstständigen Beweissicherung als Fundament für ein deutsches Verletzungsverfahren. Oder die Möglichkeit, Softwarepatente anzumelden ... Es gibt sicher eine Reihe Gründe, warum US-Recht zum Ausbildungsinhalt gehört, der dann auch geprüft werden kann.
Das Problem vieler Kandidaten ist nur, daß diese Lücken, die sie übrigens ihren anwaltslichen Ausbildern zu verdanken haben, in München hiervon nichts mehr hören, da die amtliche Ausbildung ja andere Ziele hat. Gleiches gilt übrigens für PCT, EU-Marke etc.
Bezüglich der Noten: Natürlich wird ein Wackelkandidat anders geprüft als ein sicherer Kandidat, das mag ungerecht aussehen oder gar sein, aber der Prüfer will schließlich Sicherheit haben, wenn er eine so schwerwiegende Entscheidung trifft. Man kann es natürlich auch als absägen sehen, ich sehe darin jedoch eher eine Bewährungschance. In der Regel fallen Kandidaten durch, die in zwei Prüfungen keine vernünftigen Lösungen erzielen konnten und meist auch noch in den Vornoten eher schlecht aussahen. Ist dann ja klar, daß der Prüfer mal in die Tiefe geht, um festzustellen, ob der Kandidat sich nur schriftlich nicht verkaufen kann oder ob er möglicherweise wirklich wenig weiß.