Schweiz - Ausbildung?

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Vielschreiber
Hi all,

ich werde in ein paar Monaten meine Diss (Elektrotechnik) an der ETH beenden. Über meinen weiteren Werdegang bin ich mir noch ziemlich unschlüssig, eine Ausbildung zum Patentanwalt scheint mir allerdings eine interessante Möglichkeit zu sein.

Obwohl sich dieses Forum als wahre Fundgrube für Informationen bez. Ausbildung in D herausgestellt hat, vermisse ich Infos über die Ausbildung in der Schweiz. Generell scheint das Thema "Ausbildung zum Patentanwalt" in der Schweiz totgeschwiegen zu werden, zumindest wenn man Kollege google bemüht.

Hat jemand von Ihnen die Ausbildung in der Schweiz gemacht?
Gibts essentielle Unterschiede zur Ausbildung in D?
Wie sehen die Zukunftsperspektiven in der CH aus?

Risikominimierung: wie kann ich herausfinden ob Patentanwalt das Richtige für mich ist ohne gleich ein Arbeitsverhältnis einzugehen? Praktikum? Oder soll ich einfach mal ein Patent anmelden und schauen was da so passiert? :)

Ich bin für jeden Gedanken dankbar, vor allem aber über Tips wo ich mich informieren könnte, Brochuren, etc.

Vielen Dank für >alle< Posts!
 
C

corvinus

Guest
Da es in der Schweiz keine geregelte Ausbildung gibt (jeder darf sich Patent- oder Markenanwalt nennen) können Sie bei google oder auch hier natürlich nichts finden.

Wollen Sie schnell gut geld verdienen, dann bleiben Sie in der schweiz und machen zügig die Prüfung zum zugelassenen Vertreter beim EPA (Schweizer Kollegen nennen sich dann auch gerne "Europäischer Patentanwalt" oder so) , wenn Sie eine Ausbildung wünschen müssen Sie sich nach DE (oder GB ) bemühen und können dabei Glückl oder Pech haben (siehe viele threads hier im Forum).

Viel Glück bei der Entscheidungsfindung

PS: Ich stand vor dem gleichen Problem, habe mich für DE entschieden .
 
U

u. n. own

Guest
Zwar bin ich kein Elektrotechniker, möchte aber dennoch folgende Anmerkung zum Verbleib in der Schweiz machen:

Wie sieht es mit den potentiellen Mandanten aus? Welche großen/mittelständischen/kleinen Unternehmen aus Ihrer Branche gibt es in der Schweiz? Wenn die identifiziert sind: Wer vertritt diese Unternehmen in Patentsachen? Schweizer Kanzleien? Oder doch eher deutsche?

Es ist nicht unbedingt alles Gold, was glänzt. Vielleicht ist die deutsche Ausbildung mühsamer, aber in gewisser Hinsicht nützlicher.

Betreff "Risikominimierung": Ein Praktikum in einer Kanzlei dürfte der richtige Weg sein.
 
P

Plempi

Guest
"Oder soll ich einfach mal ein Patent anmelden und schauen was da so passiert? :)"

Das mit der Anmeldung übernehmen wir gerne für Sie. Geben Sie uns EUR 150.000 Vorkasse und wir bringen Ihre Erfindung in den wichtigsten Ländern dieser Welt bis zum Patent. Und Sie können sich gemütlich für die nächsten paar Jahre zurücklehnen und einfach schauen was da so alles passiert.
 

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Vielschreiber
Vielen Dank für die Antworten! Ich glaube teilweise eine gewisse Antipathie den schweizer Kollegen gegenüber herauszuhören :)

Kann man zusammenfassend also sagen dass man in der CH ohne "nennenswerte" Ausbildung viel Geld vedient und in DE mit solider Ausbildung weniger? Dieser Zusammenhang erschliesst sich mir nicht sofort. Ist es denn nicht so dass man die für DE übliche Ausbildung auch in der Schweiz durchläuft, schliesslich werden Kanzleien wohl auch am europäischen Patentamt Anträge stellen? Ich denke ich werde mal mit einer Kanzlei, welche Kandidaten sucht, Kontakt aufnehmen oder mal nach einem Praktikum fragen. Werde mich dann auch über Mandanten aus dem El-Tech Bereich informieren.

So long (und weitere Kommentare immer noch erwünscht!)

@Plempi:
Besten Dank für das Angebot! Sie erhalten die Vorkasse demnächst in Bar per Briefpost. Ausserdem habe ich den Betrag auf der Vorderseite des Briefes vermerkt, nur zur Sicherheit damit Sie ihn nicht übersehen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Nochmals: Es gibt keine Ausbildung für einen "Schweizer Patentanwalt".
Man hängt einfach das Messingschild an die Tür.
 
U

u. n. own

Guest
Logo schrieb:
Ist es denn nicht so dass man die für DE übliche Ausbildung auch in der Schweiz durchläuft, schliesslich werden Kanzleien wohl auch am europäischen Patentamt Anträge stellen?
Hoppla, jetzt geht aber einiges durcheinander! Ein Blick in die Rubrik "Ausbildung" sollte genügen, um Klarheit zu schaffen...
 

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Vielschreiber
Ernsthaft: IRGENDEINE Ausbildung MUSS man ja wohl haben, oder? Ich sehe nun allerdings ein dass es in CH und DE zwei völlig unterschiedliche Dinge sind und ich hier wohl kaum weitere sinnvolle Infos kriegen werde. Darum gehe ich jetzt mein Messingschild kaufen....

@u.n.own:
sorry, mein fehler...
 
C

corvinus

Guest
na, es gibt auch keinen "Schweizer patentanwalt" sondern nur den begriff "Patentanwalt " oder wer will "Markenanwalt". Was es gibt ist "Patentanwalt VSP". Der VSP ist ein etwas elitärer Verein der "Altpartner" (Inhaber in der CH), die damit so ein Art Gütesiegel geben (wollen).

Es gibt auch keine "Ausbildung" zum zugelassenen Vertreter, auch hier hilft wie schon einige sagten, der Blick in die Prüfungsordnung des EPA. Der Charme ist, dass man sich in der CH "Europäischer Patentanwalt" nennen darf, in DE eigentlich nicht.

Und zum Abschluß: es gibt sehr viele Ch Unternehmen, die deutsche Patentanwälte haben, vor allem diejenigen, die schon mal Verletzungsfälle oder Nichtigkeitsklagen life miterleben durften.

Auffallend ist auch, dass in Stellenzeigen immer öfter "nationale Zulassungen" gefordert werden, aber explizit nur GB oder DE Anwälte gefragt sind, sogar im Ausland.

Tja soviel zum Thema für heute
 
C

corvinus

Guest
@tu felix austria

wissen Sie wie lange es in der CH beim neuen MarkenG gedauert hat von der ersten Vernehmlassung bis zur Verabschiedung (also jeweils im Parlament bzw. Bundesrat)?

Na, irgendwelche Wetten? (ich lobe sogar einen Preis aus..)

Soviel zum Thema Patentanwaltszulassung in der CH. meine Enkel können sich auch noch damit beschäftigen.
 

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Vielschreiber
>Und zum Abschluß: es gibt sehr viele Ch Unternehmen, die
>deutsche Patentanwälte haben, vor allem diejenigen, die schon
>mal Verletzungsfälle oder Nichtigkeitsklagen life miterleben
durften.

Fuer mich als nicht-Patentanwalt waere es interessant zu wissen warum...ich mutmasse mal wegen der fundierteren juristischen Ausbildung?

>Auffallend ist auch, dass in Stellenzeigen immer öfter "nationale
>Zulassungen" gefordert werden, aber explizit nur GB oder DE
>Anwälte gefragt sind, sogar im Ausland.

Auch das bedarf der Erklaerung sofern es keine Umstaende macht. Schliesslich wil ich ja was lernen...

Danke nochmals fuer die Antworten! (Und Gruss ins nahe Oesterreich!)
 
W

woops

Guest
@logo

Ich denke, die meisten Antworten auf Deine Fragen findest Du hier im Kandidatentreff unter der Rubrik "Ausbildung". Mir scheint (gemessen am Inhalt Deiner Postings), dass Du Dich damit und allgemein mit dem Beruf des Patentanwalts noch nicht allzu intensiv auseinandergesetzt hast. Sonst müsstest Du zumindest den Unterschied zwischen einem Vertreter vor dem EPA ("europäischer PAtentanwalt") und den Vertretern vor den nationalen Ämtern (DE: "Patentwanwalt") in groben Zügen kennen.

Zu Deiner letzte Frage: die Grundlagen in deutschem Zivil- und Gesellschaftsrecht, europäischem Recht und Wettbewerbsrecht, die wir während der deutschen Ausbildung "nebenbei" in einem Fernstudium "beigebracht" (bewusst in Anführungszeichen gesetzt) bekommen, sind wohl für ein Schweizer Unternehmen eher weniger von Interesse. Wichtiger scheint mir, dass auch ausländische Unternehmen gerne inhouse-Experten haben, wenn es um nationales Patentrecht in einem für das Unternehmen wichtigen Land geht. Daneben suchen die Schweizer sehr häufig in aller Schlichtheit ausgebildete und zugelassene EP-Vertreter. In welchem Land die Ausbildung erfolgt ist, ist da irrelevant.
 

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Vielschreiber
Konkret geht es darum dass ich mich nächste Woche mit einer Kanzlei in Verbindung setzen möchte die jemanden für eine "Ausbildung zum Patentanwalt" sucht. Nun, bevor ich da Anrufe möchte ich ja zumindest in groben Zügen wissen was man darunter zu verstehen hat. Wie es in DE läuft weiss ich jetzt (ja ich weiss, Rubrik "Ausbildung"), aber das hilft mir wohl nicht wirklich weiter.

"europäischen" war ein Vertipper und ihr dürft mir diesen gerne noch länger vorhalten. War da gerade auf der Site des europäischen Patentamts.

Da es in der CH keine offizielle Ausbildung gibt bin ich ja schon mal gespannt was mich erwartet!

Guten Rutsch in neue Jahr!
 
C

corvinus

Guest
@logo

Das kann ich ihnen sagen: Ausbildung heißt in der CH i.a "training on the job bzw. on the fly"

Das reicht meistens ja auch vollständig aus, um Patentanmeldungen zu verfassen und Bescheide zu beantworten, mit der europäischen Zulassung dann auch, um Erteilungsverfahren vor dem EPA zu betreiben.

Das juristische "Wissen", das wir in DE mitbekommen hilft dann eher bei der richtigen Beratung von Mandanten, die über die oben geschilderten Tätigkeiten hinausgeht. Sie müssen es im Detail gar nicht genau wissen (also auch fremde Rechtssysteme beurteilen) sondern nur die Systematik dahinter verstehen, um einen Rat zu geben, außerdem nimmt man dann immer einen entsprechenden Experten. Rechtssystematik basiert auf Logik, und die funktioniert (mal von Nordkorea abgesehen) weltweit ziemlich ähnlich.
 
P

paule

Guest
Für mich wäre ein weiterer wichtiger Punkt bei der Entscheidung die Perspektive NACH der Ausbildung: Wenn Du die "Ausbildung" zum europ. Vertreter in der Schweiz absolvierst, kannst Du danach in der Schweiz als PA arbeiten oder in DE oder anderen Ländern in der Industrie. Die Perspektive als freier Patentanwalt in Deutschland zu arbeiten bleibt Dir zunächst verschlossen.

Bei der Kandidatenausbildung in Deutschland bekommst Du die EPA-Ausbildung quasi gratis dazu und Du hast danach alle Möglichkeiten in beiden Ländern (auch wenn Dir die deutsche Ausbildung bei einer nachträglichen Niederlassugn in der Schweiz evtl. formal nichts bringt).
 
C

CHDE

Guest
Interessante Ansichten über uns Schweizer PAs!

Fast uneingeschränkt Recht geben kann ich nur Paule. Wenn man mit dem Gedanken spielt, nach DE (zurück) zu gehen, empfiehlt sich eine Kandidatenzeit in der Schweiz tatsächlich weniger. "Quasi gratis" bekommt man die Ausbildung in DE allerdings beileibe nicht - die Kandidaten werden hier wohl im Schnitt doch ein bisschen besser bezahlt als in DE (selbst bei Berücksichtigung der höheren Lebenshaltungskosten).

Ich finde ja vor allem die subtilen Andeutungen von Corvinus lustig. Wir können bei Verletzung und Nichtigkeit nicht beraten - so wenig sogar, dass der Mandant nach dem ersten Verletzungsfall das Weite sucht und auf Knien bei einem deutschen PA anklopft? Und von den Grundzügen des sonstigen Rechts haben wir natürlich keine Ahnung? Aber mal im Ernst: Formal gesehen bekommt man in DE sicher die bessere Ausbildung. Was hilft einem aber Hagen, wenn man den ganzen Tag mit Übersetzungen versauert? Die tatsächliche Qualität der Ausbildung kann eben hüben wie drüben katastrophal oder spitzenmässig sein - das hängt ganz von der Kanzlei ab. Und ich glaube, mit Verlaub, eine gute Ausbildung genossen zu haben, auch ohne staatliches Siegel.

Ich habe übrigens auch schon erlebt, wie deutsche Unternehmen zu CH-PAs gewechselt haben, der freie Dienstleistungsverkehr funktioniert nicht nur in der einen Richtung, Corvinus :)

Logo: Wenn Du E-Mail oder Telefonnummer postest, können wir uns gerne mal unterhalten.
 
C

corvinus

Guest
@CHDE

Ich gebe ja zu, dass ich mich nur auf meine völlig unmaßgeblichen persönlichen Erfahrungen der letzten 15 Jahre im DE/CH Rechtsverkehr stütze und Sie als CH insider mit tiefschürfender Erfahrung natürlich mir da um Längen voraus sind.

Aber Sie haben natürlich Recht, dass es jeweils auf die Kanzlei ankommt, wo man seine Ausblidung erhält und Hagen alleine hilft ohne Unterstützung durch die Praxis zunächst auch nicht viel.

Und dass Mandanten wechseln ist auch völlig normal, warum sollte ein Mandant in Grenznähe nicht lieber einen CH Anwalt nehmen?

Auch gefallen mir einige Aspekte des CH Patentrechts sehr gut, insbesondere auch durch die starke Fragmentierung der Zivilprozessordnungen in den einzelnen Kantonen und zuständigen Gerichten bei Verletzungsfällen. Auch muß man zugeben, dass die Idee der second medical use claims vom Tribunal Fédéral aufgebracht wurde und weltweit ein Exportschlager ist. Dito auf dem Gebiet der Rechtssprechung zu Roche-Bolar analogen Fällen des zuständigen Gerichts in Basel-Landschaft.

Ernsthaft, ich beneide Sie außerdem als CH Anwalt schon um die Eleganz des Geldverdienens mit IR Marken, diese Option hat uns die EU schon etwas eingeschränkt und ich liebe daher unsere CH Mandanten, die aus Gewohnheit IR marken haben wollen. Jeder Widerstand war zwecklos und verärgerte unsere Mandanten. Vor dieser Leistung unserer CH Kollegen, die IR Marke als beste Waffe etabliert zu haben (und damit die maximale Profitmaximierung in der eigenen Kanzlei zu behalten) ziehe ich wirklich den Hut.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Mich würde ja nach der Diskussion der Ausbildung in der Schweiz nun mal die andere Richtung interessieren:
ich bin Kandidat in Deutschland im Bereich Physik/Mechanik/ein bisschen Elektronik und demnächst dann Deutscher Patentanwalt (und hoffentlich dann bald auch European Patent Attorney). Wie wären denn meine Aussichten, in der Schweiz ein Stelle zu finden, in einer Kanzlei oder auch in der Industrie? Diese Frage richtet sich natürlich besonders an unseren Insider CHDE!

Wer bzw. welche Qualifikationen werden in der Schweiz am meisten gesucht, ist der Markt dem deutschen sehr ähnlich oder gibt es Unterschiede, auf die man sich einstellen muss?

Was für eine Rolle spielen die französische Sprache in der deutschen Schweiz und die deutsche Sprache in der Romandie? Ich bin zwar DE-Muttersprachler, aber in französisch fließend, und würde das gerne mehr nutzen, als man es zumindest in den mir bekannten deutschen Kanzleien kann...

Vielen Dank für alle hilfreichen Kommentare und Erfahrungsberichte,
Kandi_ch
 
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