EQE Schwanger während EQE2009

eqe2009

Schreiber
Hallo

Ich werde im März 2009 die EQE schreiben. Zum Glück habe ich A und B bereits bestanden und muss nur noch C und D schreiben.

Ich werde bei der EQE in der 30igsten Schwangerschaftswoche sein und frage mich zur Zeit wie ich das körperlich schaffen werde.

Hat irgend jemand in der gleichen oder ähnlichen Situation die EQE geschrieben?
Falls ja: Wie waren Eure Erfahrungen?

Ich freue mich auf Euer Feed-Back!
 

grond

*** KT-HERO ***
eqe2009 schrieb:
Zum Glück habe ich A und B bereits bestanden und muss nur noch C und D schreiben.
Das sind allerdings die deutlich härteren Teile, für die auch viel mehr Lernaufwand anfällt.


Ich werde bei der EQE in der 30igsten Schwangerschaftswoche sein und frage mich zur Zeit wie ich das körperlich schaffen werde.
Nach allem, was ich weiß, ist diese Phase in der Schwangerschaft eine verhältnismäßig (!) leichtere. Die Morgenübelkeit vom Anfang ist nicht mehr da, die extremen Belastungen mit Riesenkugel noch nicht, weil das Kind in der Schlussphase am meisten wächst. Sodbrennen und dergleichen müsste sich auch noch im Rahmen halten. Ein Problem könnte aber der psychische Faktor sein: die körperlichen Veränderungen und die Beschäftigung mit der Schwangerschaft, der Geburt und der Zeit danach nehmen nach meiner Beobachtung eine große Rolle im Denken einer Schwangeren ein, so dass die Konzentration auf die im Vergleich zum Entstehen eines neuen Lebens eher sekundäre Prüfungsvorbereitung leicht leiden kann.

Klar erscheint mir jedoch, dass Du auf die EQE 2010 als Ausweichtermin wohl nicht planen können wirst, weil Dir das Kind keine Zeit zur Vorbereitung lassen wird. Die Belastung durch einen Säugling oder ein Kleinkind kann man sich eigentlich erst vorstellen, wenn man selbst ein Kind hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Tatsache, keine Nacht mehr richtig zu schlafen, sich sehr gut auf die geistige Aufnahmebereitschaft von EPÜ und Rechtsprechung auswirkt. Nicht umsonst spricht man von "Stilldemenz".

Wenn Du also ein Prüfungstyp bist, der eher gut mit Prüfungssituationen umgehen kann, und keine besonders problematische Schwangerschaft durchlebst, würde ich es an Deiner Stelle auf jeden Fall versuchen. Die anzuratenden drei Monate Vorbereitung für die Prüfung wirst Du wohl erst wieder haben, wenn das Kind in Fremdbetreuung ist, was abhängig vom Wohnort und dem Charakter des Kindes sich als ziemlich langwieriges Problem herausstellen kann.

In jedem Fall schon einmal alles Gute!
 

Lisa

BRONZE - Mitglied
Hallo,

ich kenne zumindest eine Kollegin, die gegen Ende ihrer Schwangerschaft alle vier Teile im ersten Anlauf bestanden hat.
Ich sehe ehrlich gesagt auch keinen Grund, warum eine Schwangerschaft, vorausgesetzt sie verläuft komplikationsfrei, Dich daran hindern sollte, die Prüfung vorzubereiten und zu bestehen. Im 2. Trimester geht es den meisten ziemlich gut, wie ja auch von Grond schon beschrieben, und rein physisch sollte es Dir also gut möglich sein, Dich auf die Prüfung vorzubereiten und sie dann anzutreten.

Die geistige Beschäftigung mit all den Veränderungen, die da auf Dich zukommen, musst Du halt ein wenig zurückstellen. Auch das sehe ich aber nicht so kritisch - auch als ganz normal berufstätige Schwangere kann man sich nicht den ganzen Tag mit der Auswahl des Kinderwagens beschäftigen, und auch ohne Schwangerschaft gibt es immer Gedanken und Aktivitäten, die angenehmer sind bzw. wären als die Prüfungsvorbereitung. Selbstdisziplin braucht jeder EQE-Schreiber also so oder so.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Schwangerschaft auf die Lernmotivation auch positive Effekte haben kann: Du hast etwas Schönes, auf das Du Dich danach freuen kannst, und Du weisst - da gebe ich grond recht - dass es 2010 deutlich schwieriger werden würde.

Ich wünsche Dir jedenfalls eine problemlose und schöne Schwangerschaft und viel Erfolg für C und D 2009 - nur Mut!
 

gast22

Schreiber
Hallo,
ich war selbst schon in dieser Situation.
Wenn es Dir ansonsten gut geht, sollte die EQE zu schaffen sein. Du kannst beim Prüfungsamt beantragen, die Prüfung im EPA-Gebäude zu schreiben (Ruhe, keine Hektik mit der Anreise etc.). Ich denke, das kann schon helfen.
Viel Glück!!!
 

eqe2009

Schreiber
Vielen Dank für Euren Antworten!

Ich habe noch zwei konkrete Fragen zu dem Thema:

Die erste betrifft die Platzwahl während der Prüfung:
Ist es z.B. möglich einen Platz relativ nahe bei der Türe zu beantragen damit man bei den während der Schwangerschaft doch häufigeren Toilettenbesuchen nicht durch den ganzen Raum gehen muss?

Die zweite Frage richtet sich dem modularen Ablegen:
Ich habe letztes Jahr das erste Modul geschrieben und bestanden. Ich habe genügend Punkte und bräuchte dieses Jahr "nur" jeweils 45 Punkte für C und D.
Ist es möglich, dass man D mitschreibt und sich dann aus gesundheitlichen Gründen von C abmelden kann ohne die Ausgleichsmöglichkeit zu verlieren C im darauffolgenden Jahr zu schreiben?

Ich habe an sich vor beide Teile 2009 zu schreiben. Bei meinem ersten Kind hatte ich allerdings stressbedingt vorzeitige Wehen und wurde dann für einige Wochen ausser Gefecht gezogen.
Ich habe deshalb die Angst, dass etwas Aehnliches am Prüfungstag von D passiert und ich dann C nicht mehr mitschreiben kann. Ich möchte natürlich nicht die Ausgleichsmöglichkeit verlieren.
 

Hildchen

BRONZE - Mitglied
Hallo EQE2009.

Soweit ich informiert bin gibt es die Ausgleichsmöglichkeit nur, wenn man alle 4 Teile auf einmal schreibt, d.h. also gerade nicht bei modularem Ablegen.

Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Viele Grüße,
Nicole
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Hildchen schrieb:
Soweit ich informiert bin gibt es die Ausgleichsmöglichkeit nur, wenn man alle 4 Teile auf einmal schreibt, d.h. also gerade nicht bei modularem Ablegen. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.


Weit verbreiteter Irrtum !

EQE

Gruß

D. Gröbel
(Redakteur)
 

Lisa

BRONZE - Mitglied
eqe2009 schrieb:
Ist es möglich, dass man D mitschreibt und sich dann aus gesundheitlichen Gründen von C abmelden kann ohne die Ausgleichsmöglichkeit zu verlieren C im darauffolgenden Jahr zu schreiben?
Hallo Nicole,

meines Wissens ist ein "Abmelden aus gesundheitlichen Gründen" grundsätzlich nicht vorgesehen. Dies gilt in jedem Fall in Bezug auf die Prüfungsgebühr, diese bekommt man auch dann nicht zurückerstattet, wenn man mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten konnte. Ich befürchte, dass in dem von Dir geschilderten Fall (D geschrieben, C aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten) die Ausgleichsmöglichkeit weg wäre. Im Zweifel würde ich aber noch mal beim Prüfungssekretariat nachfragen.
 
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