Kandidat1985
Schreiber
Liebe Kollegen,
folgender Fall: Ein unabhängiger Patentanspruch eines erteilten Patentes beansprucht eine chemische Zusammensetzung mit den Komponenten (A), Komponente (B) und Komponente (C). Komponente (A) wird im Anspruch 1 allgemein als Polyolefin definiert.
In der Beschreibung der Patentschrift wird definiert, dass das Polyolefin ein Polyethylen oder ein Polypropylen ist. Im Anspruch steht aber nur allgemein Polyolefin.
Nun die Frage: Begehe ich eine Patentverletzung wenn ich die chemische Zusammensetzung aus Anspruch 1 verwende, wobei Komponente (A) ein Polybutylen ist? Polybutylen ist ein Polyolefin. Der Anspruch sagt ja allgemein Polyolefin; erst in der Beschreibung wird definiert, dass das Polyolefin ein Polyethylen oder ein Polypropylen ist. Ich finde das knifflig.
Danke für eure Hilfe/Einschätzung.
Beste Grüsse,
Kandidat 1985
folgender Fall: Ein unabhängiger Patentanspruch eines erteilten Patentes beansprucht eine chemische Zusammensetzung mit den Komponenten (A), Komponente (B) und Komponente (C). Komponente (A) wird im Anspruch 1 allgemein als Polyolefin definiert.
In der Beschreibung der Patentschrift wird definiert, dass das Polyolefin ein Polyethylen oder ein Polypropylen ist. Im Anspruch steht aber nur allgemein Polyolefin.
Nun die Frage: Begehe ich eine Patentverletzung wenn ich die chemische Zusammensetzung aus Anspruch 1 verwende, wobei Komponente (A) ein Polybutylen ist? Polybutylen ist ein Polyolefin. Der Anspruch sagt ja allgemein Polyolefin; erst in der Beschreibung wird definiert, dass das Polyolefin ein Polyethylen oder ein Polypropylen ist. Ich finde das knifflig.
Danke für eure Hilfe/Einschätzung.
Beste Grüsse,
Kandidat 1985

