Schuster bleib bei deinen Leisten ....

M

Marcus

Guest
Auszug aus dem Schreiben eines, sagen wir mal "Vertretungsberechtigten":

Ein Gebrauchsmuster muss lt. DPMA das Erfordernis der Neuheit sowie der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen. Die zusätzliche erfinderische Tätigkeit ist notwendig, um ein "Patent" zu erhalten, welches über 20 Jahre Bestand hat. Ein Gebrauchsmuster (man spricht auch vom "kleinen" Patent) wie im hier vorliegenden Falle hat 10 Jahre Bestand.

Ohne Kommentar ... einfach nur zum Schmunzeln!
 
P

Plempi

Guest
Kommentarausschnitt von Herrn PA griesgrämig
", dass Selektion (up or out) wesentlicher Bestandteil dieser "Ausbildung" ist."

Ich habe über den Beitrag geschmunzelt. Nun will ich aber wissen, wer denn der "Vertretungsbefugte" ist, damit er Rausselektiert wird.
 
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