M
Marcus
Guest
Auszug aus dem Schreiben eines, sagen wir mal "Vertretungsberechtigten":
Ein Gebrauchsmuster muss lt. DPMA das Erfordernis der Neuheit sowie der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen. Die zusätzliche erfinderische Tätigkeit ist notwendig, um ein "Patent" zu erhalten, welches über 20 Jahre Bestand hat. Ein Gebrauchsmuster (man spricht auch vom "kleinen" Patent) wie im hier vorliegenden Falle hat 10 Jahre Bestand.
Ohne Kommentar ... einfach nur zum Schmunzeln!
Ein Gebrauchsmuster muss lt. DPMA das Erfordernis der Neuheit sowie der gewerblichen Anwendbarkeit erfüllen. Die zusätzliche erfinderische Tätigkeit ist notwendig, um ein "Patent" zu erhalten, welches über 20 Jahre Bestand hat. Ein Gebrauchsmuster (man spricht auch vom "kleinen" Patent) wie im hier vorliegenden Falle hat 10 Jahre Bestand.
Ohne Kommentar ... einfach nur zum Schmunzeln!