Recherchegebühren zurückfordern

K

Keine Ahnung

Guest
Hallo,

folgender Fall. Ich habe einen erweiterten europäischen Recherchebericht. Es wurden mehrere Recherchegebühren entrichtet (a posteriori).
Bei der Eingabe zum e.e.R.B. zeige ich, dass die Erfindung doch einheitlich war.
Wie komme ich an die zusätzlich gezahlten Recherchegebühren heran. Geht das über die Eingabe oder über ein gesondertes Verfahren?

LG
 

Horst

*** KT-HERO ***
Wenn die Recherche abgeschlossen ist, kannst Du im Prüfungsverfahren an die Prüfungsabteilung einen Erstattungsantrag stellen. Über den Erstattungsantrag ergeht ein gesonderter Beschied, der auch beschwerdefähig ist. Viel Glück.
 
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