Recherchegebühr einsparen bei Patentnachanmeldung DE aus Gbm DE?

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

wir haben ein Gebrauchsmuster (DE) angemeldet und hierzu auch eine Recherche beantragt, deren Ergebnis mittlerweile vorliegt. Der Mandant entscheidet nun, dass eine Patentanmeldung (DE) unter Inanspruchnahme der inneren Priorität aus dem Gebrauchsmuster eingereicht werden soll.

Kann man das Rechercheergebnis aus der Gebrauchsmusteranmeldung írgendwie in das Verfahren einbringen, so dass keine nochmalige Recherche im Patentanmeldeverfahren erfolgt und somit nicht erneut Recherchegebühren entrichtet werden müssen?

Gruß

pak
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Meiner Meinung nach nicht, da
  • mir keine entsprechende Regelung bekannt ist (was ja wenig heißen mag) und
  • der (druckschriftliche) Stand der Technik für GebrM und Pat unterschiedlich ist (§ 3 Abs. 2 PatG!). Es könnte sein, dass alle relevanten Druckschriften nachveröffentlichte Patentanmeldungen sind. Der Prüfer muss also auf jeden Fall recherchieren.

 
Oben