R.126(2) EPÜ auch auf Mitteilung nach R.162(2) EPÜ anwendbar?

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

ist die "10-Tages-Regel" nach R.126(2) EPÜ auch auf die Mitteilung nach R.162(2) EPÜ anwendbar? Ich meine ja.

Im vorliegenden Fall wurden die zusätzlichen Anspruchsgebühren zwar bereits entrichtet, aber die Zahl der Ansprüche ließe sich ohne Weiteres reduzieren ...

Gruß

pak
 

union

*** KT-HERO ***
Da der 161/162 Bescheid als "Registered Letter"/"Eingeschriebener Brief" verschickt wird (siehe ganz unten links auf dem Bescheid), fällt dieser unter die Regelung der R 126(2) EPÜ: "Bei der Zustellung mittels eingeschriebenen Brief mit oder ohne Rückschein gilt... "

Gruß
union
 
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