pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ist die "10-Tages-Regel" nach R.126(2) EPÜ auch auf die Mitteilung nach R.162(2) EPÜ anwendbar? Ich meine ja.
Im vorliegenden Fall wurden die zusätzlichen Anspruchsgebühren zwar bereits entrichtet, aber die Zahl der Ansprüche ließe sich ohne Weiteres reduzieren ...
Gruß
pak
ist die "10-Tages-Regel" nach R.126(2) EPÜ auch auf die Mitteilung nach R.162(2) EPÜ anwendbar? Ich meine ja.
Im vorliegenden Fall wurden die zusätzlichen Anspruchsgebühren zwar bereits entrichtet, aber die Zahl der Ansprüche ließe sich ohne Weiteres reduzieren ...
Gruß
pak