DE Praxiserfahrungen mit beschleunigter Prüfung nach § 38 MarkenG?

Patentonkel

GOLD - Mitglied
Hallo,

bei einer "normalen", glatt verlaufenden Anmeldung kann man ja von ca. 3 Monaten zwischen Anmeldung und Eintragung ausgehen.

Bringt die beschleunigte Prüfung hier einen merklichen Zeitvorteil (ich habe mal gehört eher nein)?

Es interessiert dabei nur der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung der deutschen Marke, die MMA 6-Monats-Problematik soll hier keine Rolle spielen.

Gruß
Patentonkel
 
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